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A. Eisenbahn-Wesen.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den Senatspräsidenten bei dem Königlich preußischen Kammergericht Hahn zu Berlin,
den Großherzoglich hessischen Oberlandesgerichtsrath Freiherrn von Lepel zu Darmstadt und
den Königlich württembergischen Landgerichtsdirektor von Neidhardt zu Stuttgart
zu richterlichen Mitgliedern des Reichs-Eisenbahn-Amtes,
ferner:
den Königlich preußischen Kammergerichtsrath Ernst zu Berlin,
den Großherzoglich mecklenburgischen Landgerichtsdirektor von Monroy zu Schwerin und
den Richter Dr. Barkhausen, Mitglied des Landgerichts zu Bremen,
zu stellvertretenden richterlichen Mitgliedern des Reichs-Eisenbahn-Amtes
zu ernennen.
Am 1. Dezember d. J. wird die zu den württembergischen Staatsbahnen gehörige, 11,60 km lange Bahn-
strecke Hessenthal— Gaildorf, welche in Hessenthal von der Bahnlinie Crailsheim— Heilbronn abzweigt,
mit den Stationen Wilhelmsglück, Gaildorf und der Haltestelle Oedendorf dem öffentlichen Verkehr übergeben
werden und zwar die beiden genannten Stationen für den Personen-, Gepäck-, Equipagen-, Vieh= und Güter-
verkehr, die Haltestelle Oedendorf nur für den Personen= und Gepäckverkehr.
Berlin, den 25. November 1879.
An 24. d. M. sind folgende zur Hessischen Ludwigs-Eisenbahn gehörige Bahnstrecken:
a) Goldstein—Goddelau-Erfelden, 29,04 km lang, mit den Stationen Goldstein, Wall-
dorf, Mörfelden, Dornberg-Groß-Gerau, Dornheim und Leeheim-Wolfskehlen,
b) Biblis— Lampertheim, 10,55 km lang, mit der Zwischenstation Bürstadt,
c) Dornberg-Groß-Gerau— Groß-Gerau, 1,5 km lang,
dem öffentlichen Verkehr übergeben worden und zwar die Stationen Mörfelden, Dornberg-Groß-Gerau, Dorn-
heim, Leeheim-Wolfskehlen für den Personen= und Güterverkehr, die Stationen Goldstein, Walldorf und
Bürstadt nur für den Personenverkehr.
Nach Eröffnung der Bahnstrecken zu à und b befindet sich die gesammte Bahnlinie von Sachsen-
hausen bis Mannheim-Neckarvorstadt im Betriebe.
Die Bahnstrecke zu c vermittelt in Groß-Gerau die Verbindung zwischen den Linien Mainz—Darm-
stadt und Frankfurt a./M.—Mannheim.
Berlin, den 25. November 1879.