— 375 —
Muster 15
Zu §. 28).
Erledigungsschein.
Das unterzeichnete Haupt-Steuer-Amt bescheinigt hiermit, daß der am 30. Oktober 1880 von dem
Steuer-Amte zu Schwedt ausgefertigte Versendungsschein über inländischen Taback Nr. 15 am 7. November-
1860 eingegangen und in das Versendungsschein-Empfangsregister unter Nr. 734 eingetragen worden ist.
Die zugehörigen drei Kolli, enthaltend Tabackblätter, sind unverletztem —Verschluß. gestellt
ohne Verschluß
und « ·· worden.
in die Niederlage aufgenommen
Bei der vorgenommenen Verwiegung wurde das Gewicht des Tabacks zu in
kg
netto 99 kg
Worten zu acht und neuenzig Kilogramm festgestellt.
Berlin, den 10. November 1850.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Kõnigliches Haupt-Steuer-Amt. f. a. G.
(Amtsstempel.) Knabe,
Hauptamtsassistent.
Abrechnung mit dem Versender.?
Betrag
Gewicht der
des Tabacks auf dem Taback
haftenden Steuer
kg. Mark.
a. Zur Versendung wurden angemeldet..... .. . ... 106 16 95
b. Bei dem Empfangsamt wurden gestellt 99 15 65
e. Hiernach sind als versendet nicht nachgewiesen. .. ... 9 1.253
Die zu entrichtende Tabacksteuer im Betrage von 1,25 M ist nachgewiesen im Sollregister unter
Nr. 82 und wurde heute dem Steuerpflichtigen angefordert.
Schwedt, den 12. November 1880.
(Unterschrift.)
Küsell
Steuereinnehmer.
*) Dieser Vordruck ist von dem Ausfertigungsamt in den Fällen zu benutzen, in welchen Taback ohne Verschluß und
ohne amtliche Begleitung versendet und bei dem Empfangsamt ein geringeres, als das bei Versendung angemeldete Gewicht er-
mittelt worden ist.
Der Betrag der zu entrichtenden Tabacksteuer (c) ergiebt sich aus dem zu a angegebenen Steuerbetrage durch Multipli-
kation desselben mit der Gewichtsmenge zu c und Division des Produkts durch die Gewichtsmenge zu a.