Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
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VIII. II. Jahrgang. 1 Berlin, Freitag, den 18. Juni 1880. . W 25. 
" I 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ernennung 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- 
von Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern; stener, sowie Zucker-Ein= und Ausfuhr für Mai 1880 —; 
— Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs- " Befugniß einer Steuerstelle; — Abberufung eines Stations= 
gebiete .. Seite 443 Kontrolörs .450 
2. Vank- Wesen: Statistik der deutschen Banknoten Ende 5. Justiz= Wesen: Erscheinen des Jahrbuchs der deutschen 
Mai 1880 446 Gerichtsverfassung — 
3. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 6. Eisenbahn-Wesen: Abänderungen des Betriebs- JReglements 
für das Etatsjahr 1879/80; — Nachweisung der Ein- für die Eisenbahnen Deutschlands; — Eröffnung von 
nahme an “* in in den Monaten April und Bahnstrecken . 452 
Mai 1880 . . . 448 7. stonsulat-Wesen: Ernennungen 442 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61), in Gemäßbeit der 
vom Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Diziplinarkammern 
1. in Potsdam 
den Königlich preußischen Landgerichtsrath von Schenck daselbst, 
2. in Trier 
den Königlich preußischen Landgerichtsdirektor Groos daselbst als Präsidenten, 
3. in Kassel 
den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Rönsberg daselbst, 
A. in Hannover und Bremen 
den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Freibott in Hannover, 
5. in Darmstadt 
a) den Kaiserlichen Postrath Hagem ann daselbst, 
b) den Großherzoglich hessischen Oberlandesgerichtsrath Maurer daselbst, 
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Reichs= beziehungsweise Staatsämter zu ernennen. 
  
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