Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  NN.  11.

 

(Nr.  5310.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  Februar  1861.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  and  die  Unterhaltung  der  Gemeinde-Chaussee
  von  Baraque-Michel  über  Weismes  bie  zur  Bürgermeistereigrenze
  bei  Ondenval,  in  der  Richtung  auf  Amel,  im  Kreise  Malmedy  des
Regierungebezirks  Aachen.

N  IJch  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Barague-Michel  über  Weismes  in  der  Richtung  auf  Amel
im  Kreise  Malmedy,  Regierungsbezirks  Aachen,  genehmigt  habe,  verleihe  Ich
hierdurch  der  Sammtgemeinde  Weismes  das  Expropriationsrecht  für  die  zu
dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme
der  Chausseebau=  und  Unrerhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die
Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich
  will  Ich  der  genannten  Gemeinde  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes
nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseeeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestummungen  über  die
Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandr
werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom
29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffenklichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  25.  Februar  1861.

Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  Patow.

An  den  Minisier  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  5340—5341.)  22  (Nr.  53.11.)

erlin  den  23.  März  1861.