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Wer denselben verliert hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich die Ausstellung
eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 Pf. zu vergüten.
Ort, den ........ten................ 18.................
..... Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der . . ten Infanterie-Brigade.
Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende.
(L. S.)
Kommando-Behörde, welche Zusätze einträgt. Zusätze zu den Personal-Notizen.
Datum.
(Strafen, Uebungen und Einberufungen, Führung etc.)
Meldungen etc.
Schema 7. Anmerkung 2 ist hinter „Waffengattung“ zu setzen „und Uebungspflichtigkeit“.
Schema 13. Die Anmerkung erhält folgenden Zusatz:
Die als übungspflichtig bezeichneten Ersatz-Reservisten 1. Klasse sind mit rothen Zahlen
über den schwarzen Zahlen in der Rubrik 13 derart zu verzeichnen, daß sie in letzteren
mit enthalten sind.
Zweiter Theil.
Kontrol= Ordnung.
Im §. 5. 2 ist einzuschalten vor C:
c) die zu den Friedensübungen einberufenen Ersatz-Reservisten 1. Klasse von dem Tage, zu
wichem sie einberufen sind, bis zum Ablauf des Tages ihrer Entlassung aus dem aktiven
ienst.
Vor dem letzten Alinea ist zuzusetzen:
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. s.
Im 8. 10. 5 Alinea 2 ist „erfolgtem Umzuge“ zu streichen und dafür zu setzen:
verfolgter Abmeldung“.
Im §. 11.4 ist im 1. Alinea zu streichen „in der Regel“, desgleichen das 2. Alinea zu streichen
und dafür zu setzen:
« Zu ersteren werden die Mannschaften der Landwehr herangezogen.
Landwehr-Mannschaften, welche im Herbst zum Landsturm übergeführt werden (E. O.
§. 12.4) sind behufs Beorderung zu den Herbst-Kontrol-Versammlungen von den Früh-
jahrs-Kontrol-Versammlungen des betreffenden Jahres entbunden.
N. M. G. §. 62 N. z. R. M. G. Art. I. §. 4.
§. 12. 1 ist hinzuzusetzen:
Reservisten, welche bei den Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen zur Landwehr versetzt
werden, sind nach den Herbst-Kontrol-Versammlungen des vorangegangenen Jahres zu
Uebungen in der Reserve nicht mehr heranzuziehen.
§. 12. s ist hinzuzusetzen:
Landwehr-Mannschaften, welche bei den Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen zum Land-
sturm übergeführt werden, sind nach der Herbst-Kontrol-Versammlung des vorangehenden
Jahres zu Uebungen nicht mehr heranzuziehen.
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