— 244 —
Nachweisung
verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß
des Monats Mai 1881.7)
Einnahme „ ...
Bezeichnung vom Beginn des Einnahme Mithin im Etats-
Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1881/82
der Schlusse des raum des Vor- + mehr
obengenannten jahres — weniger
Einnahmen. Manaals jah g
t— — —
Post= und Telegraphen-Verwaltung 22 911 078 21 496 882 — 1 414 216
Reichseisenbahn-Verwaltung“"7) . 6 561 800 6 513 012 + 48 788
Wechselstempelsteer . 1053 093 1043 003 + 10 090
*) Die Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern für denselben Zeitraum ist
veröffentlicht im Central-Blatt für 1881 Seite 240.
*) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach
definitiven Feststellungen angegeben.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Puhlmann zu Bremen an Stelle des nach Posen ver-
setzten Großherzoglich badischen Zoll-Inspektors Freiherrn von Hardenberg den Kaiserlichen Haupt-
zollämtern zu Diedenhofen und Metz und dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu Saargemünd als
Stations-Kontolör mit dem Wohnsitz in Metz,
2. der Königlich preußische Ober-Steuer-Kontrolör, Steuer-Inspektor Hiller zu Cöpenick an Stelle des
in den Dienst der türkischen Regierung getretenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Bertram
dem Kaiserlichen Hauptzollamte zu Saarburg i./L. und dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu
Hagenau als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Saarburg i./L.,
vom 1. Juni d. I. ab beigeordnet worden.
Dem Königlich bayerischen Hauptzollamte Augsburg ist die Befugniß ertheilt worden, das für den Färberei-
besitzer J. Arnold dortselbst eingehende Mineralöl von weniger als 790 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der
Verwendung zollfrei abzulassen.
Am Bahnhofe zu Baden ist eine dem Großherzoglich badischen Hauptsteueramt daselbst unterstellte Abferti-
gungsstelle mit der Befugniß zur Abfertigung von unter Kollo= und Wagenverschluß ankommenden Gütern
errichtet worden.