Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

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Nachweisung 
verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß 
des Monats Mai 1881.7) 
  
  
  
Einnahme „ ... 
Bezeichnung vom Beginn des Einnahme Mithin im Etats- 
Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1881/82 
der Schlusse des raum des Vor- + mehr 
obengenannten jahres — weniger 
Einnahmen. Manaals jah g 
t— — — 
Post= und Telegraphen-Verwaltung 22 911 078 21 496 882 — 1 414 216 
Reichseisenbahn-Verwaltung“"7) . 6 561 800 6 513 012 + 48 788 
Wechselstempelsteer . 1053 093 1043 003 + 10 090 
  
  
  
  
*) Die Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern für denselben Zeitraum ist 
veröffentlicht im Central-Blatt für 1881 Seite 240. 
*) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach 
definitiven Feststellungen angegeben. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Puhlmann zu Bremen an Stelle des nach Posen ver- 
setzten Großherzoglich badischen Zoll-Inspektors Freiherrn von Hardenberg den Kaiserlichen Haupt- 
zollämtern zu Diedenhofen und Metz und dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu Saargemünd als 
Stations-Kontolör mit dem Wohnsitz in Metz, 
2. der Königlich preußische Ober-Steuer-Kontrolör, Steuer-Inspektor Hiller zu Cöpenick an Stelle des 
in den Dienst der türkischen Regierung getretenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Bertram 
dem Kaiserlichen Hauptzollamte zu Saarburg i./L. und dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu 
Hagenau als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Saarburg i./L., 
vom 1. Juni d. I. ab beigeordnet worden. 
  
Dem Königlich bayerischen Hauptzollamte Augsburg ist die Befugniß ertheilt worden, das für den Färberei- 
besitzer J. Arnold dortselbst eingehende Mineralöl von weniger als 790 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der 
Verwendung zollfrei abzulassen. 
  
Am Bahnhofe zu Baden ist eine dem Großherzoglich badischen Hauptsteueramt daselbst unterstellte Abferti- 
gungsstelle mit der Befugniß zur Abfertigung von unter Kollo= und Wagenverschluß ankommenden Gütern 
errichtet worden. 
  
 
	        
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