Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

— 16 — 
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über zollpflichtige Waaren, sowie zur Erledigung von 
Begleitscheinen über inländisches Salz, errichtet, dagegen das Untersteueramt in Inowrazlaw aufgehoben 
werden. 
  
  
Der Königlich bayerischen Aufschlag-Einnehmerei Tutzing, Hauptzollamtsbezirks München, ist die Befugniß, 
zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen für Bier ertheilt worden. 
  
Das Herzoglich braunschweig-lüneburgische Steueramt zu Harzburg ist ermächtigt worden, Begleitscheine I 
über dasjenige inländische Salz zu erledigen, welches das Königliche und Herzogliche Kommunion-Hüttenamt 
zu Oker behufs Verwendung beim Kupfer-Extraktions-Betriebe von inländischen Salzwerken bezieht. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Selter zu Bremen an Stelle des verstorbenen Königlich 
preußischen Steuer-Inspektors Nest dem Königlich sächsischen Hauptzollamte zu Leipzig und den 
Königlich sächsischen Hauptsteuerämtern zu Grimma, Plauen und Zwickau als Stations-Kontrolör 
mit dem Wohnsitz in Leipzig, 
2. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Schmidt zu Sagan an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Evers den Königlich preußischen 
Hauptzollämtern zu Stralsund und Wolgast, sowie den Großherzoglich mecklenburgischen Haupt- 
steuerämtern zu Güstrow, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Stations-Kontrolör, mit 
dem Wohnsitz in Rostock, 
vom 1. Januar d. J. ab beigeordnet worden. 
De- Stations-Kontrolör, Königlich preußische Hauptamts-Kontrolör Flitner zu Erfurt ist in Folge seiner 
Zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kon- 
trolör mit Ablauf des Monats Dezember v. J. entbunden worden. 
  
2. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
"1 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dauum des 
•— ) — 4 Ausweisung welsungs- 
l des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlosen hat. eschlusses. 
1. 2. 1 3. 4. . 6. 
  
  
  
  
  
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
  
1. Anton Zlatnik, Ar. sgeboren 1847, aus Arnostov, Landstreichen und Betrug, Königlich preußische Be8. Januar 
beiter, Gemeinde Bukavina bei zirksregierung zu BresD. J. 
Peeka, Böhmen, . au, 
2. Emil Bergmann, 26 Jahre, aus Rumburg, Betteln im wiederholten Rück-dieselbe Behörde, 1 6. Janua 
Schneidergeselle, Böhmen, fall, 1d. J.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.