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zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über zollpflichtige Waaren, sowie zur Erledigung von
Begleitscheinen über inländisches Salz, errichtet, dagegen das Untersteueramt in Inowrazlaw aufgehoben
werden.
Der Königlich bayerischen Aufschlag-Einnehmerei Tutzing, Hauptzollamtsbezirks München, ist die Befugniß,
zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen für Bier ertheilt worden.
Das Herzoglich braunschweig-lüneburgische Steueramt zu Harzburg ist ermächtigt worden, Begleitscheine I
über dasjenige inländische Salz zu erledigen, welches das Königliche und Herzogliche Kommunion-Hüttenamt
zu Oker behufs Verwendung beim Kupfer-Extraktions-Betriebe von inländischen Salzwerken bezieht.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Selter zu Bremen an Stelle des verstorbenen Königlich
preußischen Steuer-Inspektors Nest dem Königlich sächsischen Hauptzollamte zu Leipzig und den
Königlich sächsischen Hauptsteuerämtern zu Grimma, Plauen und Zwickau als Stations-Kontrolör
mit dem Wohnsitz in Leipzig,
2. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Schmidt zu Sagan an Stelle des in den Landes-
dienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Evers den Königlich preußischen
Hauptzollämtern zu Stralsund und Wolgast, sowie den Großherzoglich mecklenburgischen Haupt-
steuerämtern zu Güstrow, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Stations-Kontrolör, mit
dem Wohnsitz in Rostock,
vom 1. Januar d. J. ab beigeordnet worden.
De- Stations-Kontrolör, Königlich preußische Hauptamts-Kontrolör Flitner zu Erfurt ist in Folge seiner
Zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kon-
trolör mit Ablauf des Monats Dezember v. J. entbunden worden.
2. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
"1
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dauum des
•— ) — 4 Ausweisung welsungs-
l des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlosen hat. eschlusses.
1. 2. 1 3. 4. . 6.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs:
1. Anton Zlatnik, Ar. sgeboren 1847, aus Arnostov, Landstreichen und Betrug, Königlich preußische Be8. Januar
beiter, Gemeinde Bukavina bei zirksregierung zu BresD. J.
Peeka, Böhmen, . au,
2. Emil Bergmann, 26 Jahre, aus Rumburg, Betteln im wiederholten Rück-dieselbe Behörde, 1 6. Janua
Schneidergeselle, Böhmen, fall, 1d. J.