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2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. November d. J. beschlossen, daß der Vergütungssatz von
11,0 J& für 50 Kilogramm ausgeführten Zucker auch auf Zucker in weißen, vollen, harten Blöcken bis zu
1% Klogramm Nettogewicht oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinerten derartigen Zucker Anwendung
zu finden habe.
3. Justiz-Wesen.
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April
1880 beschlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Central-Blatt
für das Deutsche Reich von 1880 S. 604), wird dahin berichtigt, daß die für den Bezirk des Amtsgerichts
zu Calbe a. S. zuständige Behörde das Königliche Steuer-Amt — nicht Königliche Steuer-Rezeptur —
daselbst ist (ogl. a. a. O. S. 612).
4. Konsulat-Wesen.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Bernhard Schaar zu Swatau (China) ist auf Grund des Gesetzes vom
4. Mai 1870, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, für sein Amtsgebiet die all—
gemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen,
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden:
dem Kaufmann Gustav Burchardt als persischer General-Konsul in Berlin
und
dem Herrn Cesar Gayen als Konsul der Republik Uruguay in Altona.