thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

seh-#und  Verarduungs  latt

für  das

Königreich  Bayern.

München,  den  15.  März  1879.
Inhalt:
Gesetz  vom  23.  Februar  1879  zur  Ausflührung  der  Neichs-Civilprozeßordnung  und  Concursordnung.
Gesetz  zur  Ausführung  der  Reichs-Civilprozeßordnung  und  Concursordnung.

Cudwig  ll.

von  Gottes  Gnaden  König  von  Zayern,  Pfalzgraf  bei  Rhein,
Herzog  von  Layern,  Franken  und  in  Schwaben  ete.  etc.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung

der  Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten,  und  bezüglich  der  Art.  4555
unter  Beobachtung  der  in  Tit.  X  X  7  der  Verfassungsurkunde  vorgeschriebenen  Formen,
beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:

I.  Abschnitt.
Sestimmungen  für  das  ganze  Königreich.
(Gerichtsstand  der  Givilliste  des  Rönigs.
Art.  1.
Die  Civillisie  des  Königs  hat  ihren  allgemeinen  Gerichtostand  vor  den  Gerichten  der

Hauptstadt.

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