Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

— 132 — 
Anlage C. 
Civilversorgungsschein. 
  
Dem (Vor= und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägerkorps oder in der Schutzmann- 
schaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit n Jahen Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie « 
(bezw. im Landjägerkorps oder in der Sus- 
mannschaft) 0on . ...... -...... - 
mithinnacheinerGesammtdtenstzettvon............ -...... 
ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von .. . .. — Pf. monatlich. 
N. N., den enn 18 
(Stempel.) (Behörde, welche über den Anspruch auf den 
Alter: .. . .. Jahre. Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
(Os des Civilversorgungsscheins.) 
(: der Invalidenliste.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
 
	        
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