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Die bisher auf Mengen von mehr als 1 kg beschränkte Transportkontrole über unbearbeitete Tabackblätter
und über Tabackfabrikate im Grenzbezirke der Königlich preußischen Hauptzollämter zu Nordhorn und Vreden
und über rohen und gebrannten Kaffee im Grenzbezirke des letztgenannten Hauptamtes ist auf Mengen von
½ kg und darüber ausgedehnt worden. Ferner sind der Transportkontrole im Grenzbezirke beider Haupt-
ämter fortan auch Tabackstengel in gleichen Mengen unterworfen.
Die für den 1. April d. J. in Aussicht genommene Umwandlung des Königlich preußischen Nebenzollamts J.
zu Schwerta in ein Nebenzollamt II. (vergl. Central-Blatt 1882 S. 109) kommt zu diesem Zeitpunkte noch
nicht zur Ausführung, sondern bleibt für einen späteren, noch zu bestimmenden Termin vorbehalten.
2. Maaß= und Gewichts-Wesen.
Ergänzungen und Abänderungen bezw. Berichtigungen des Verzeichnisses der Aichungs-Aufsichts-
behörden und der Aichämter im Deutschen Reich (exkl. Bayern) mit Angabe der von ihnen ge-
führten Stempelzeichen, sowie des Umfanges ihrer Zuständigkeit (siehe Central-Blatt für das
Deutsche Reich, Jahrgang 1881, S. 173).
I. Ergänzungen und Abänderungen.
1. Aussichtsbezirk 1.
Die Befugnisse des Aichamtes zu Pr. Stargardt sind auf die Ermittelung und Beglaubigung
des Inhalts und der Tara von Fässern ausgedehnt worden.
2. Aussichtsbezirk 3.
Die Befugnisse des Aichamtes zu Stolp S sind auf die Ermittelung und Beglaubigung des In-
halts von Fässern ausgedehnt worden (vergl. II. Berichtigungen.
3. Aufsichtsbezirk 4.
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Die Befugnisse des Aichamtes zu Bromberg sind auf die Ermittelung nnd Beglaubigung der
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Tara von Fässern ausgedehnt worden.
Es sind Aichämter errichtet
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zu Kolmar i./P. (Reg.-Bez. Bromberg) mit dem Stempeljzeichen
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Czarnikau ( -)-- - DIE-
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welche beide zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts und der Tara von Fässern befugt sind.
4. Aufsichtsbezirk 8.
Die Befugnisse des Aichamtes zu Melle —□##sind auf die Ermittelung und Beglaubigung des In-
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halts von Fässern ausgedehnt worden.