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der zuständigen Zollstelle erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Nummer-Ermittelung be-
stehen. In letzterem Falle entscheidet die oberste Landesfinanzbehörde darüber, welche der ge-
fundenen Garnnummern der Verzollung zu grunde zu legen ist.“
c) Im zweiten Absatz der Abtheilung c ist Zeile 2 nach „Ende der Kette“ einzuschalten: „und sofern
dieselbe mit Doppelkreuz versehen ist, innerhalb desselben“. Ebendaselbst ist Zeile 5 statt „162 Fä-
den“ zu setzen: „168 Fäden“. Am Schlusse des zweiten Absatzes ist folgender Zusatz aufzunehmen:
„Nach dem Ermessen der Abfertigungsbeamten kann auch bei der doppelten Anzahl Fäden
eine Länge von ½ Vard (O/457 m) abgeschnitten werden.“
d) Im dritten Absatz der Abtheilung c ist die erste Zeile ganz und die zweite bis einschließlich „Ebenso
ist die“ zu streichen und dafür zu setzen: „Die“. Ebendaselbst ist Zeile 3 einzuschalten: vor dem
Worte „Bleichen“, „Sengen (Gasiren),“ und nach dem Worte „Schlichtung“ „ist“.
4. Ziffer II. B. 4.
Die Tabelle unter Ziffer II. B. 4. wird abgeändert, wie folgt:
a. b. D c.
Feinheitsnummer gebleicht *
englisch. roh bezw. hellgefärbt dunkelgefärbt
(a — 162/ Prozent)
Gramm. Gramm. Gramm.
Flachs= und Haufgarne.
5 90,72 EPkF5
8 56,70 — —
20 22,66 180 22,66
35 12,,6 10½ 12,)6
Jutegarne.
(a — 10 Prozent) (a — 10 Prozent)
5 90,2 —
8 56%/07 —
20 22,66 20,41 20,41
35 12,6 1 1,66 1 1,66
5. Ziffer II. B. 5.
Unter „3 Französische Weife“ ist statt „100 Strähn — 1 Pack (paquet) 36.000 Vards“
zu setzen:
„100 Strähn = 1 Pack (paquet) 360 000 Vards“.
Berlin, den 7. Juni 1882. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Scholz.
3. Justiz-Wesen.
Bezüglich der Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 be-
schlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Verzeichniß im Central-
Blatt für das Deutsche Reich von 1880 S. 604), ist die Aenderung eingetreten, daß die mit der Erhebung
der Gerichtskosten für die Bezirke der Amtsgerichte zu Heldrungen, Bleicherode, Dingelstedt, Ellrich,
Großbodungen, Beetzendorf, Calbe a. M., Osterburg und Prettin beauftragten Steuer-Rezepturen
in Untersteuerämter umgewandelt sind.