Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

Nr.  11.  Bekanntmachung,

die  Richtungslinie  innengedachter  Secundäreisenbahn  betreffend;
vom  26.  März  1881.

Uneer  Bezugnahme  auf  die  Verordnung,  die  Abtretung  von  Grundeigenthum  zu  Erbauung
  einer  Secundäreisenbahn  von  Wilkau  nach  Kirchberg  und  Saupersdorf  auf
Staatskosten  betreffend,  vom  5.  November  vorigen  Jahres  (G.=  u.  V.-Bl.  S.  149)  wird
von  dem  Ministerium  des  Innern  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  von  dem  Bau  der
gedachten  Eisenbahn  nach  Maßgabe  der  genehmigten  Detailpläne  weiter  auch  die  Flur

Kirchberg
betroffen  wird.
Dresden,  am  26.  März  1881.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.

 

Nr.  12.  Bekanntmachung,

die  Richtungslinie  innengedachter  Secundäreisenbahn  betreffend;
vom  26.  März  1881.
Unter  Bezugnahme  auf  die  Verordnung,  die  Abtretung  von  Grundeigenthum  zu  Er—
bauung  einer  Secundäreisenbahn  von  Schwarzenberg  nach  Johanngeorgenstadt  auf
Staatskosten  betreffend,  vom  5.  November  vorigen  Jahres  (G.=  u.  V.-Bl.  S.  150)  wird

von  dem  Ministerium  des  Innern  hiermit  bekannt  gemacht,  daß  von  dem  Bau  der
gedachten  Eisenbahn  nach  Maßgabe  der  genehmigten  Detailpläne  weiter  auch  die  Flur

Bermsgrün
betroffen  wird.

Dresden,  am  26.  März  1881.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.