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4. Klassifikation der Berufsarten.
Vorbemerkung. Bei jeder Berufsart (jedem Gewerbe) der Abtheilungen A, B und C sind, wo nicht
ausdrücklich anders bemerkt, die Erwerbsthätigen einzutheilen in:
a) Selbständige, einschließlich Geschäftsleiter und leitende Beamte;
b) andere (nicht leitende) Beamte, überhaupt wissenschaftlich, technisch und kaufmännisch gebildetes Ver-
waltungs= und Aufsichts-, sowie Rechnungs= und Büreaupersonal;
J) sonstige Gehülfen, Lehrlinge, Fabrik-, Lohn= und Tagearbeiter, einschließlich im Gewerbe thätige
Familienangehörige und Dienende.
Bei denjenigen Berufsarten (Gewerben), in welchen selbständige Gewerbetreibende vorkommen, die in
der eigenen Wohnung für ein fremdes Geschäft (zu Haus für fremde Rechnung) arbeiten (vergl. Erläuterungen
zum Zusammenstellungsformular 1 Ziffer II. 2. a), sind diese Gewerbetreibenden auszuscheiden und für sich
als eine besondere Klasse der selbständigen Erwerbsthätigen nachzuweisen. Dieselben erhalten dann die Bezeich-
nung „a 2. Selbständige in der Hausindustrie“, alle übrigen Selbständigen die Bezeichnung „a 1. Selbständige
für eigene Rechnung“.
Vergl. die Erläuterungen zum Zusammenstellungsformular 1 unter Ziffer II. 2.
Abthei- Num- Abthei Num-
lung.mer. lung. mer.
A. Landwirthschaft, Thierzucht und Gärtnerei.B. Gergban und Hüttenwesen, Industrie und
Forstwirthschaft, Jagd und Fischerei. Gauwesen.
I. Landwirthschaft, Thierzucht und Gärtnerei. III. Bergbau, Hütten= und Salinenwesen, Torf-
1. Landwirthschaft, Zucht landwirthschaftlicher Grüberei.
Nutzthiere, Molkerei, Wein-, Obst-, Ge- 1. Erzgewinnung (Erzbergwerke und Erz-
müse-, Taback= 2c. Bau. gruben), auch Aufbereitung von Erzen.
a) Selbständige und Geschäftsleiter. 2. Hüttenbetrieb, auch Frisch= und Streckwerke.
b) Höheres Verwaltungs= und Aufsichts-, 3.Salzgewinnung (Salzbergwerke und Sa-
sowie Rechnungs und Büreaupersonal. linen).
C 1. In der Landwirthschaft der selbstän- 4. Gewinnung von Stein= und Braunkohlen,
dig dies Gewerbe Treibenden be- Koaks, Graphit, Asphalt, Erdöl und
schäftigte Familienangehörige der- Bernstein; Briquettefabrikation.
selben. h d 5. Torfgräberei und Torfbereitung.
0 2. Landwirthschaftliche Knechte un » »
Mägde, sowie sonstige Gehülfen. IV. Industrie der Steine und Erden.
0 3. Landwirthschaftliche Tagelöhner, auch 6. Marmor-, Stein= und Schieferbruch; Ver-
Feldhüter. fertigung von groben Marmor-, Stein-
2. Kunst= und Handelsgärtnerei, Baumschulen. und Schieferwaaren; Steinmetzen und
3. Thierzucht (Bienen, Seidenraupen, Fische, Steinhauer.
Singvögel, Hunde und dergl.) ohne die 7. Verfertigung feiner Steinwaaren.
Zucht landwirthschaftlicher Nutzthiere, 8. Gewinnung von Kies und Sand, Ge-
auch zoologische Gärten und Aquarien. winnung bezw. Herstellung von Kalk,
Z„ Cement, Traß, Gyps und Schwerspath.
II. Forstwirthschaft, Jagd und Fischerei. 9. Lehm= und Thongräberei, Kaolingräberei
4. Forstwirthschaft und Jagd. und -Schlämmerei, auch Massemühlen,
(Zua sind die Forst-und Jagdbeamten Quarz und Glasurmühlen.
bis einschließlich Oberförster zu zählen; 10. Ziegelei, Thonröhrenfabrikation.
Revierförster gehören zu b; zu c gehören 11. Töpferei, Verfertigung von feinen Thon-
auch Tagd= und Waldhüter, Holzhauer.) waaren, Steinzeug, Terralith= und Side-
5.| Fischerei auf offener See und an den rolithwaaren.
Küsten. 12. Fayence= und Porzellanfabrikation und
6.] Fischerei in Binnengewässern. .Veredelung.