Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

— 86 — 
Zu Ellenserdammersiel im Bezirk des Großherzoglich oldenburgischen Hauptzollamtes zu Varel wird mit 
dem 1. April d. J. ein Nebenzollamt I. mit der Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II errichtet. 
Dasselbe ist außerdem zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung über die mit dem Anspruch auf Steuer- 
vergütung ausgehenden Branntwein= und Biersendungen sowie zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf 
Steuervergütung ausgeführten gesalzenen Gegenstände ermächtigt. 
  
Der Großherzoglich badischen Steuer-Einnehmerei Mühlburg im Bezirk des Hauptsteueramts Karlsruhe 
ist die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen für Bier ertheilt worden. 
  
Dee Großherzoglich sächsische Steueramt zu Weimar ist zur Abstempelung mit Stempelmarken versehener 
Formulare zu Schlußnoten 2c. (Ziffer 4a des Tarifs zum Gesetz vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung 
von Reichsstempelabgaben, R.-G.-Bl. S. 185) in Mengen von weniger als 20 Stück, soweit dazu Stempel- 
marken zum Werthe von 20 Pfennig zur Verwendung gelangen, ermächtigt worden. 
  
Den Fürstlich reuß-wlauischen Steueramte zu Zeulenroda ist die Befugniß zur Erhebung der Reichs- 
stempelabgaben von Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen (Tarifnummer 1, 2 und 3 zum Reichsstempel- 
gesetz vom 1. Juli 1881) und zur Abstempelung dieser Werthpapiere entzogen worden. 
  
2. Koufulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsular-Agenten Gustav Paulig zu Helsingfors 
zum Vize-Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
  
Der Kaiserliche Konsul Julius Wald in Basel und der Kaiserliche Vize-Konsul Josef Farrell in Dunkalk 
sind gestorben. 
  
N amens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: #„ 
dem Herrn Tomas Herran als General-Konsul der Vereinigten Staaten von Kolumbien mit 
dem Sitze in Hamburg 
und 
dem i dänischen Konsul in Lübeck ernannten bisherigen Vize-Konsul Herrn Charles Hornung 
etit. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.