Full text : Wittelsbachische Regesten.

Otto  II  der  Erlauchte.  1228.  15

 

    

apr.  13
1230
feb.  22

iun.  17

1231

“ian.  19

 

—  23
aug.  6
sept.  16
oct.  29

feh.  14

 

Heidelberg

Altzeia

Landowe

Wormatie

 

Nurinberg

Ahbach

Landeshut

Frankenvorht


Otto  divina  permittente  clementia  Palatinus  comes  Reni  beurkundet  die  gränzbestimmung  zwischen
dem  kloster  Schönau  und  den  leuten  in  Waltorf  wie  solche  zwischen  Locheim  und  Wäaltorf
per  limitationem  que  vulgariter  anleite  dicitur  zu  stande  gebracht  worden.  Zeugen:  Eberhard
  von  Husen,  Cunrad  von  Kirchheim,  Siboto  des  pfalzgrafen  vogt  usw.  Guden  Syll.  159.

Otto  etc.  wie  vorher  bestätigt  gleich  seinen  vorfahren  den  pfalzgrafen  Cunrad,  Heinrich  seinem
schwiegervater,  Heinrich  dessen  sohn,  Ludwig  seinem  vater,  nachdem  nunmehr  dieses  fürstenthum
  an  ihn  gekommen  (nunc  autem  quia  disponente  domino  principatum  Palatie  tenemus)
dem  kloster  Schönau  seine  rechte  und  freiheiten  zu  Scharra.  Per  manus  Cunradi  prothonotarii
nostri,  in  presentia  dilecti  patris  nostri  Ludowici.  Zeugen:  Cunrad  domprobst  von  Speier,
Ulrich  Losenaph  protonotar  seines  vaters,  Burcard  sänger  in  Neuhausen  usw.  Guden  Syll.  161.

Otto  etc.  wie  vorher  bestätigt  dem  kloster  Schönau  was  demselben  Heinrich  Vogelin  bürger  zu
Heidelberg  und  dessen  ehefrau  geschenkt  haben.  Guden  Syll.  167.

Otto  etc,  wie  vorher  beurkundet  dass  Eckbert  schenk  von  Elbenstein  mit  seiner  bewilligung  den
von  ihm  zu  lehen  rührenden  zins  von  dem  Deutschordenshof  zu  Busensheim  denen  die  dort
der  heiligen  iungfrau  dienen  überlassen  hat.  Guden  Cod.  Jip).  4,872.  Hennes  Urkb,  des  Deutschordens
  86.

Geburt  Ludwig  des  strengen  seines  sohncs,

ist  neben  seinem  vater  mitaussteller  einer  urk,  in  sachen  des  grafen  Albert  von  Bogen  für  den  bischof
  Gebhard  von  Passau  anfangend  :  Ludewicus  dux  Bawarie  et  Otto  filius  eius  comes  Rehni.

An  diesem  tage  übergab  (remisit)  zu  Eger  könig  Heinrich  (VII)  dem  Rheinpfalzgrafen  Otto,  der
also  doch  wohl  anwesend  war,  die  villa  Waltdorf  im  Kraichgau.  Höfer  Zeitschr.  2,511.

Zeuge  Heinrichs  (VII)  für  Cöln  als  Rheinpfalzgraf.  Gerade  mit  dem  eintreffen  des  vom  kaiserlichen
  hofe  kommenden  reichscanzlers  Sifrid  bischofs  von  Regensburg  (vergl.  Reg.  Imp.  1198
—1254  s.  I)  erscheint  pfalzgraf  Otto  am  hofe  des  königs,  den  er  dann  sofort  wieder  verlässt,
Offenbar  galt  es  nur  einer  geschäftlichen  verhandlung,  zu  welcher  die  stellung  seines  vaters
stoff  genug  bot.

Desgleichen  beim  rechtsspruch  gegen  die  städtefreiheit,

Desgleichen  für  Salem.

Ermordung  seines  vaters  und  in  dessen  folge  regierungsantrittin  Baiern.

Otto  dei  gratia  Palatinus  comes  Reni  et  dux  Bawarie,  wie  nun  sein  titel  lautet,  thut  dem  kloster
Osterhoven  wegen  der  dienste,  welche  Heinrich  dessen  probst  seinem  vater  mit  gefahr  seines
lebens  und  verwendung  seines  gutes  geleistet  hat,  ausgezeichnete  gnaden,  namentlich  dass
dessen  probst  vor  ihm  iederzeit  der  erste  aller  prälaten  sein,  unter  allen  umständen  den  ihm
angewiesenen  platz  an  seiner  tafel  behaupten  solle  usw.,  giebt  zugleich  neuerdings  diesem
gotteshaus  den  zehnten  seiner  einkünfte  in  Straubing  usw.  Hund  Metr.  3,24.  Mon.  Boic.  12,386.

iiberträgt  nach  dem  vorgang  seines  vaters  Ludwig  seine  zehnten  in  Landau  und  Deckendorf  dem
gotteshaus  Alderspach.  Mon.  Boio,  5,371.

Auffallend  genug  erschien  der  herzog  nicht  bei  der  zusammenkunft  welche  kaiser  Friedrich  Il  mit
seinem  sohne  könig  Heinrich  im  Friaul  hielt,  obgleich  dort  sonst  die  angesehensten  reichsfürsten
  vereinigt  waren.  Die  ursache  ist  von  den  Ann,  Scheftl.  1235  bei  gelegenheit  der  späteren
  aussöhnung  mit  dem  kaiser  angedeutet.

Besiegler  des  von  sciner  mutter  Ludomia  ausgestellten  stiftungsbriefes  des  uonnenklosterg  Seligenthal
  zu  Landshut.  Hund  Metr.  3,333.

(iegenwärtig  da  sein  stiefbruder  Albert  graf  von  Bogen  mit  einwilligung  ihrer  gemeinschaftlichen
mutter  Ludmia,  bevor  er  die  gelobte  kreuzfahrt  antritt,  seinen  hof  in  Regensburg  den  dortigen
Minoriten  schenkt;  auch  mitsiegler  der  schenkungsurkunde.  Ried  Cod.  Rat.  1,373.

gestattet  auf  bitte  des  abtes  Heinrich  von  Rot,  dass  die  beiderseitigen  hörigen  unter  gewissen  bedingungen
  sich  untereinander  verheirathen  dürfen.  Mon.  Boic,  1,377.

giebt  und  überträgt  erneuernd  der  kirche  zu  Oettingen  alles  was  sein  vater  derselben  geschenkt
hat.  Hund  Metr.  3,65.

belehnt  den  grafen  Wilhelm  von  Jülich  mit  genannten  lehen,  indem  er  noch  vorher  die  durch
bürgen  gefestigte  verabredung  wegen  erwerbung  eines  neuen  von  zwanzig  mark  einkommen
beurkundet.  Acta  Pal.  3,298.  Lacomblet  Urkb.  2.101.  —  Dieser  ausstellort  steht  etwas  isolirt.

gebietet  den  richtern  und  amtleuten  in  seinen  städten  und  dörfern  den  predigerordensbrüdern
bei  der  vertilgung  der  ketzer  beiständig  zu  sein.  (Scheidt)  Bibl.  hist.  Gott.  185.  —  Dieses  ganz