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Schon den nächsten Tag fing Serbien an, eine Politik zu verfolgen,
welche den Zweck hatte, den Angehörigen serbischer Abstammung
in der österreichisch-ungarischen Monarchie subversive
Ideen einzuflössen und dadurch die Abtrennung der an
Serbien angrenzenden österreichisch-ungarischen Gebiete vorzubereiten.
Serbien wurde der Herd verbrecherischer Umtriebe :
Es dauerte nicht lange, so bildeten sich Vereine und Verbindungen,
deren anerkannter oder geheimer Zweck war, Unruhen
in Oesterreich-Ungarn anzustiften. In den Reihen der
Mitglieder dieser Vereine und Verbindungen befinden sich Gene-Täle,
Diplomaten, Staatsbeamte und Richter, kurz, die Spitzen
der offiziellen und nicht offiziellen Kreise des Königreichs.
Die serbische Presse steht fast gänzlich im Dienste dieser
gegen Oesterreich-Ungarn gerichteter Propaganda und es vergeht
kein Tag, ohne dass die Organe der serbischen Presse ihre
Leser gegen die benachbarte Monarchie und deren Sicherheit
und Integrität aufhetzen.
Eine grosse Zahl Agenten dient dazu, duch alle möglichen
Mittel die Umtriebe gegen Oesterreich-Ungarn zu unterstützen
und in den angrenzenden Provinzen die Jugend dieser Länder
zu verderben.
Seit der letzten Balkankrise hat bei den serbischen Politikern
der Verschwörungsgeist, von dem die Annalen des Königreichs
blutige Spuren aufweisen, eine Steigerung erfahren ;
Leute, welche bisher den in Mazedonien tätigen Banden angehörten,
haben sich der gegen Oesterreich-Ungarn gerichteter
terroristischer Popaganda zur Verfügung gestellt.
Gegenüber diesen Unternehmungen, welchen Oesterreich-Ungarn
seit Jahren ausgesetzt ist, hat es die serbische Regierung
nicht für nötig gehalten, die geringsten Massregeln zu ergreifen;
sie hat somit gegen die Pflicht gefehlt, welche ihr die feierliche
Erklärung vom 31. März 1909 auferlegte, und dem Willen Europas
und den Oesterreich-Ungarn gegenüber übernommenen
Verpflichtungen zuwidergehandelt.
Die Langmut der kaiserlichen und königlichen Regierung
angesichts der herausfordernden Haltung Serbiens war eingegeben
durch die territoriale Uneigennützigkeit der österreichisch-