Full text : Diplomatische Aktenstücke.

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Schon  den  nächsten  Tag  fing  Serbien  an,  eine  Politik  zu  verfolgen,
  welche  den  Zweck  hatte,  den  Angehörigen  serbischer  Abstammung
  in  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  subversive
  Ideen  einzuflössen  und  dadurch  die  Abtrennung  der  an
Serbien  angrenzenden  österreichisch-ungarischen  Gebiete  vorzubereiten.



Serbien  wurde  der  Herd  verbrecherischer  Umtriebe  :

Es  dauerte  nicht  lange,  so  bildeten  sich  Vereine  und  Verbindungen,
  deren  anerkannter  oder  geheimer  Zweck  war,  Unruhen
  in  Oesterreich-Ungarn  anzustiften.  In  den  Reihen  der
Mitglieder  dieser  Vereine  und  Verbindungen  befinden  sich  Gene-Täle,
  Diplomaten,  Staatsbeamte  und  Richter,  kurz,  die  Spitzen
der  offiziellen  und  nicht  offiziellen  Kreise  des  Königreichs.

Die  serbische  Presse  steht  fast  gänzlich  im  Dienste  dieser
gegen  Oesterreich-Ungarn  gerichteter  Propaganda  und  es  vergeht
  kein  Tag,  ohne  dass  die  Organe  der  serbischen  Presse  ihre
Leser  gegen  die  benachbarte  Monarchie  und  deren  Sicherheit
und  Integrität  aufhetzen.

Eine  grosse  Zahl  Agenten  dient  dazu,  duch  alle  möglichen
Mittel  die  Umtriebe  gegen  Oesterreich-Ungarn  zu  unterstützen
und  in  den  angrenzenden  Provinzen  die  Jugend  dieser  Länder
zu  verderben.

Seit  der  letzten  Balkankrise  hat  bei  den  serbischen  Politikern
  der  Verschwörungsgeist,  von  dem  die  Annalen  des  Königreichs
  blutige  Spuren  aufweisen,  eine  Steigerung  erfahren  ;
Leute,  welche  bisher  den  in  Mazedonien  tätigen  Banden  angehörten,
  haben  sich  der  gegen  Oesterreich-Ungarn  gerichteter
terroristischer  Popaganda  zur  Verfügung  gestellt.

Gegenüber  diesen  Unternehmungen,  welchen  Oesterreich-Ungarn
  seit  Jahren  ausgesetzt  ist,  hat  es  die  serbische  Regierung
nicht  für  nötig  gehalten,  die  geringsten  Massregeln  zu  ergreifen;
sie  hat  somit  gegen  die  Pflicht  gefehlt,  welche  ihr  die  feierliche
Erklärung  vom  31.  März  1909  auferlegte,  und  dem  Willen  Europas
  und  den  Oesterreich-Ungarn  gegenüber  übernommenen
Verpflichtungen  zuwidergehandelt.

Die  Langmut  der  kaiserlichen  und  königlichen  Regierung
angesichts  der  herausfordernden  Haltung  Serbiens  war  eingegeben
  durch  die  territoriale  Uneigennützigkeit  der  österreichisch-