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Gleichzeitig treten die nachstehend aufgeführten, in der Bekanntmachung vom 30. Juni 1883
(Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 221) bezeichneten ermäßigten Zollsätze
von 10 ¾ (für 100 kg) Hio „ sesbe Weinbeeren, andere als zum Tafelgenuß (Nr. 9 f des
olltarifs), ·
-4----fürfrischeApfelsinen,Citronen,Limonen,Pomeranzen,Granaten
(Nr. 25 h 1 des Zolltarifs),
Anmerkung. Verlangt der Zollpflichtige die Auszählung, so zahlt er für 100 Stück 65 Pf.
von 4 J¾ (für 100 kg) für frische Datteln und Mandeln (Nr. 25 h 1 des Zolltarifs),
= 11 „ T„ „für getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen und Granaten (Nr. 25
h 3 des Zolltarifs),
-30 - frr Oliven (Nr. 25 p 1 des Zolltarifs),
= 10 ffür Speiseöl in Flaschen oder Krügen (Nr. 26 a 1 des Zolltarifs),
— 4 --- für Olivenöl in Fässern (Nr. 26 a 2 des Zolltarifs)
allgemein in Kraft und kommt daher der in jener Bekanntmachung angeordnete Nachweis über die Herkunft
der daselbst bezeichneten Waaren in Wegfall.
Berlin, den 9. August 1883. Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Burchard.
Die Uebergangsabgaben-Hebestellen zu Neuwirthshaus, Altenhof und Wüstensachsen im Bezirke des
Königlich preußischen Hauptsteueramts zu Hanau werden unter Ueberweisung des übergangsabgabenpflichtigen
Verkehrs auf beziehungsweise das Hauptsteueramt zu Hanau, das Untersteueramt zu Gersfeld und das Unter-
steueramt zu Hilders vom 1. September d. J. ab aufgehoben.
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Marien werder ist die Befugniß zur Erledigung von Be-
gleitscheinen I über Wein beigelegt worden.
2. Justiz-Wesen.
Aenderung der Nachweisung
derjenigen Behörden, welche auf Grund des §. 1 Nr. 1 der Verordnung des Bundesraths vom
16. Juni 1882, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mit-
theilung der Strafurtheile (Central-Blatt von 1882 S. 309), zur Führung der dort be-
zeichneten Strafregister von den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten bestimmt worden sind.
(Vergl. Central-Blatt von 1882 S. 447.)
Fürstenthum Lippe: für das Gebiet des Fürstenthums mit Ausnahme des Amts Lipperode und des Stifts
Cappel die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu Detmold,
für das Amt Lipperode und das Stift Cappel die Staatsanwaltschaft bei dem Land-
gerichte zu Paderborn.