Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

352 
A. 
Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif. 
  
  
  
1 
SSeite des 
Laufende 
Nummer 
amtlichen 
Waaren= 
verzeich- 
nisses. 
Benennung der Gegenstände. 
Hin- 
weisung 
auf die 
Nummer 
des 
Jolltarifs. 
Zollsatz 
für 
100 kg 
l 
Bezeichnung der Aenderung. 
  
— 
r“ 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
  
  
10 
11 
12 
30 
  
Aetherische Oele (soweit sie nicht besonders 
ausgenommen sind) 
(S. auch Oel.) 
Alabasterglas, ungemustertes, ungeschliffenes, 
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes oder 
nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen 
Stöpseln, Böden oder Rändern oder blos 
mit gepreßter Schrift versehen 
—, anderes (u. s. w. wie bisher). 
(S. dagegen Glas [Tafel= u. s. w. Glasl.) 
Albums, eingebundene mit beschriebenen 
Blättern; eingebundene Druck= oder Bilder- 
werke; alle diese ohne Rücksicht auf! die Be- 
schaffenheit des Einbands 
(S. auch Etuis.) 
—, eingebundene mit leerem Papier; zur Auf- 
nahme (zum Einlegen oder Einschieben 2c.) 
von Bildern und Photographien vorgerichtete: 
1. in einem Einband von Papier und 
Pappe 
2. in einem Einband, mit Atlas (u. s. w. 
wie bisher). 
3. in einem Einband, mit Juchtenleder, 
mit den unter Nr. 21 d genannten Leder- 
sorten oder mit Stoffen der Nr. 40 b 
und c überzogen 
4. in einem Einband von Papier und 
Pappe in Verbindung mit anderen als 
den vorstehend unter Ziffer 2 und 3 
genannten Materialien, soweit sie da- 
durch nicht unter Nr. 20 a oder b fallen 
(S. auch Kurze Waaren.) 
Anmerkung 1 ., 
Anmerkung J (wie bisher). 
Beschläge, eiserne, grobe: 
1. nicht abgeschliffen rc. 
2. abgeschliffen 2c. 
—, andere von Eisen s. Eisenwaaren. 
— von Aluminium (u. s. w. wie bisher). 
  
5 à 
.10 f Anm. 
24 a 
27f2 
20 c 3 
21 d 
27 13 
6e24 
6e25 
  
20 
10 
frei 
12 
120 
70 
24 
br. 6 
10 
  
Zu 1. Streichung des Hinweises 
auf die Anmerkung zu „Chemische 
Fabrikate“. 
Zu 2. Hinzufügung der Worte 
„oder blos mit gepreßter Schrift“ 
vor „versehen“ im Abs. 1, sowie 
anderweite Fassung des Hinweises. 
Zu 3. Einschaltung des Hinweises 
auf „Etuis“ hinter dem ersten 
Absatze und anderweite Fassung 
der Ziffern 3 und 4 des zweiten 
Absatzes des Artikels. 
Zu 4. Anderweite Fassung des 
zweiten Absatzes des Artikels.
	        
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