352
A.
Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif.
1
SSeite des
Laufende
Nummer
amtlichen
Waaren=
verzeich-
nisses.
Benennung der Gegenstände.
Hin-
weisung
auf die
Nummer
des
Jolltarifs.
Zollsatz
für
100 kg
l
Bezeichnung der Aenderung.
—
r“
2.
3.
4.
5.
6.
10
11
12
30
Aetherische Oele (soweit sie nicht besonders
ausgenommen sind)
(S. auch Oel.)
Alabasterglas, ungemustertes, ungeschliffenes,
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes oder
nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen
Stöpseln, Böden oder Rändern oder blos
mit gepreßter Schrift versehen
—, anderes (u. s. w. wie bisher).
(S. dagegen Glas [Tafel= u. s. w. Glasl.)
Albums, eingebundene mit beschriebenen
Blättern; eingebundene Druck= oder Bilder-
werke; alle diese ohne Rücksicht auf! die Be-
schaffenheit des Einbands
(S. auch Etuis.)
—, eingebundene mit leerem Papier; zur Auf-
nahme (zum Einlegen oder Einschieben 2c.)
von Bildern und Photographien vorgerichtete:
1. in einem Einband von Papier und
Pappe
2. in einem Einband, mit Atlas (u. s. w.
wie bisher).
3. in einem Einband, mit Juchtenleder,
mit den unter Nr. 21 d genannten Leder-
sorten oder mit Stoffen der Nr. 40 b
und c überzogen
4. in einem Einband von Papier und
Pappe in Verbindung mit anderen als
den vorstehend unter Ziffer 2 und 3
genannten Materialien, soweit sie da-
durch nicht unter Nr. 20 a oder b fallen
(S. auch Kurze Waaren.)
Anmerkung 1 .,
Anmerkung J (wie bisher).
Beschläge, eiserne, grobe:
1. nicht abgeschliffen rc.
2. abgeschliffen 2c.
—, andere von Eisen s. Eisenwaaren.
— von Aluminium (u. s. w. wie bisher).
5 à
.10 f Anm.
24 a
27f2
20 c 3
21 d
27 13
6e24
6e25
20
10
frei
12
120
70
24
br. 6
10
Zu 1. Streichung des Hinweises
auf die Anmerkung zu „Chemische
Fabrikate“.
Zu 2. Hinzufügung der Worte
„oder blos mit gepreßter Schrift“
vor „versehen“ im Abs. 1, sowie
anderweite Fassung des Hinweises.
Zu 3. Einschaltung des Hinweises
auf „Etuis“ hinter dem ersten
Absatze und anderweite Fassung
der Ziffern 3 und 4 des zweiten
Absatzes des Artikels.
Zu 4. Anderweite Fassung des
zweiten Absatzes des Artikels.