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Seite des in-
8 mttlichen ach Zollsatz
Waaren= Benennung der Gegenstände. gauf die- für Bezeichnung der Aenderung.
wvverzeich- des 100 ke
nisses. Zolltarifs. 4
1. 2. 3. 4. 5. 6.
11. 69 Datteln, frische 25 h 1 12 Zu 11. Anderweite Fassung des
—, getrocknete 25bh3 30 Artikels.
—, verdorbene, sofern (u. |. w. wie bisher) 1b frei
12.76/77 1Draht, Eisendraht und Stahldraht, auch ver- Zu 12. Aufnahme des dritten Ab-
kupfert (u. s. w. wie bisher) 6 d br. 3 satzes und Einschaltung der An-
—, dergleichen mit Papier überzogen (Papier- merkung hinter dem dritten statt,
draht) 6e3„ wie bisher, hinter dem ersten
—, Walzdraht zur Kratzendrahtfabrikation auf Absatze.
Erlaubnißschein unter Kontrole . . 6 Anm. zu
Anmerkung. Als Eisendraht (u. s. w. wie bisher). b und dI br. 0,0
13. 77 Drahtbesen und Drahtbürsten: Zu 13. Aufnahme als neuer Ar—
1. aus Eisen= oder Stahldraht: tikel an Stelle des Artikels
a) grobe Besen und Bürsten, unpolirte, „Drahtbürsten für Metall-
unlackirte, auch in Verbindung mit arbeiter“.
Holz. 662 10
b) feine, auch alle polirten, lackirten oder
vernirten; Drahtbesen und Draht-
bürsten in Verbindung mit anderen
Materialien, soweit sie nicht unter
Nr. 6 e 2 oder Nr. 20 fallen . 693B24
2. aus Messingdraht .119d42 30
(S. auch Kurze Waaren.)
14. 78 (Drahtwaaren) Zu 14. Anderweite Fassung des
(S. auch die Anmerkungen zu Eisen- Hinweises hinter dem 2. Absatze.
waaren, sowie Drahtbesen und Draht-
bürsten, Drahtschrauben, Drahtseile und
Polsterfedern.)
15. 83 (Eagen) Zu 15. Anderweite Fassung des
(S. auch Maschinen und Maschinentheile, Hinweises.
sowie die Anmerkung zu Ackergeräth.)
16.85|/86|(Eisen) Zu 16. Die Worte „in Stäben
—, schmiedbares Eisen in Form von Stäben für Kratzendrahtfabriken“ sind
oder Walzdraht zur Kratzendrahtfabrikation durch die Worte „in Form von
auf Erlaubnißschein unter Kontrole 6 Anm. zu Stäben oder Walzdraht zur
(S. auch die Anmerkungen zu Bruch= b und br. 0,50 Kratzendrahtfabrikation" zu er-
metall und Stahl, sowie zu Abfällen von setzen; statt auf „Nr. 6 b An-
der Bearbeitung von Eisengegenständen). merkung 2“ ist auf „Nr. 6 An
merkung zu b und d" hinzu
weisen.
17.88/92Eisenwaaren) Zu 17. Im zweiten Absatze de-
und Anmerkung 2. Polirte Eisenwaaren sind solche, Anmerkung 2 sind hinter „blan
seitel2 13 welche Spiegelglanz ohne oder nur mit verein- angelaufene“ die Worte „dure
Nachtrags