Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

Aulage D 1. 
  
Den (Königlichen Haupt-Steueramte) zu N. melde d.. Unterzeichnete . den umstehend aufgeführten Branntwein 
zur Denaturirung mit (5 Prozent Holzgeist). 
Die Denaturirung soll (in der hierselbst belegenen Schiffslackfabrik des Unterzeichneten) stattfinden. 
N., den tken 
(Unterschrift.) 
Die Anmeldung ist heute vorgelegt und im Denaturirungsregister unter ##eingetragen. 
  
————— . . ... 
(Königliches Haupt-Steueramt.) 
(Unterschriften.) 
Anleitung. 
1. Das Formular dient zur Anmeldung der für andere gewerbliche Zwecke als zur Essigfabrikation vorzunehmenden Denatu- 
rirungen. 
Mittelst eines Formulars dürfen nur gleichartige Denaturirungen angemeldet werden. 
Die ersten 7 Spalten sind vom Anmelder, die übrigen von den Steueraufsichtsbeamten auszufüllen, doch finden bei 
der Denaturirung mit anderen Denaturirungsmitteln als Holzgeist Einträge in die Spalten 18 bis 21 nicht statt. 
2. 3½ Spalte 5 Die Steuervergütung wird stets nach der bei der Revision festgestellten Menge absoluten Alkohols 
(Sp. 15) berechnet. 
3. Zu Spalte 16. Die nach dem bezüglichen Prozentsatz berechnete Menge des Denaturirungsmittels ist für die Ausführung 
der Denaturirung in der Art abzurunden, daß 
a) bei Holzgeist, Schwefeläther und Terpentinöl Literbrüche bis einschließlich 0,5 mit 0,5 Liter, größere Literbrüche mit 
1 Liter angesetzt werden; 
b) bei Thieröl mindestens ½0 Liter in Ansatz kommt und jedes angefangene ½0 Liter als volles ½0 gilt. 
6“
	        
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