Das Großherzoglich sächsische Steueramt zu Weimar ist zur Abstempelung von inländischen Werthpapieren
nach den Tarifnummern 1a und 2a des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, vom
1. Juli 1881 (Reichs-Gesetzblatt Seite 185) ermächtigt worden. «
2.Statistik.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1883 beschlossen,
die Vorschrift im 8. 18 Absatz 2 der Bekanntmachung, betreffend die Statistik des Waaren-
verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. November 1879 (Central-Blatt
für das Deutsche Reich Seite 676), dahin zu ergänzen, daß den öffentlichen Transportanstalten
auch gestattet sein soll, die Stempelmarken auf den statistischen Anmeldescheinen außer mit der
Bezeichnung der Expeditionsstelle mittelst Feder oder Stempel auch mit der Angabe des Datums
in Zahlen und des Namens des expedirenden Beamten in möglichst kleiner Schrift zu versehen.
Berlin, den 1. Januar 1884. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Ek.
3. Konsulat-Wesen.
Von dem Kaiserlichen Konsul zu Fano ist der Kaufmann Jens Nielsen in Esbjerg zum Konsular-Agenten
bestellt worden.
Der Kaiserliche Konsul A. C. Husted in Ringkjöbing ist gestorben.
Deu Kaiserlichen General-Konsul Dr. Lührsen in Schanghai sowie dem Kaiserlichen Vize-Konsul
Dr. Gabriel daselbst ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 S. 1 in Verbindung mit §. 85 des
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen General= Konsulats in Schanghai die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen und Schutz-
genossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.