Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prãnumerations · Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
XII. Jahrgang Berlin, Freitag, den 9. Mai 1884. 19. 
Inhalt 5 1 Hwoenz und Gewerie esen; „Gleichstellung 3. Konsulat-Wesen: Exequatur. Ertheilungen 156 
der technischen Hochschule zu Darmstadt mit den Univer- 4. Marine und Schiffahrt: Bestimmun über di 4 
.- . . gen über die An- 
seen i Sinne der Vorschriften über die Prüfung der. erkennung der in österreich-ungarischen Schiffspapieren ent- 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Anschluß der Insel Reichenau haltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen 156 
an das Zollgebiet; — Denaturirung von Branntwein zur 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Anilinfarben-Fabrikattoaoan 155 Reichsgebteeeeenn 157 
  
  
1. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 6. Mai 1884. 
  
Der Bundesrath hat beschlossen, 
daß der Besuch der technischen Hochschule zu Darmstadt dem Besuche einer Universität im Sinne 
der Vorschriften für die Prüfung der Apotheker vom 5. März 1875 (Centr.-Bl. S. 167) gleich- 
zustellen und daß der bei dieser Schule zu errichtenden Prüfungs-Kommission die Berechtigung 
zur Ertheilung für das ganze Reich gültiger Approbationen beizulegen sei. 
Berlin, den 6. Mai 1884. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
N ach dem Beschluß des Bundesraths vom 24. April d. IJ. ist die Insel Reichenau einschließlich der dieselbe 
mit dem Festlande verbindenden Straße und der innerhalb der unten näher bezeichneten neuen Zollgrenze ge- 
legenen Wasserfläche des Radolfzeller= und des Gnadensees am 27. April 1884 dem deutschen Zollgebiet an- 
geschlossen worden. 
Die neue Zollgrenze zweigt an einem etwa 400 Meter südlich von der Ostspitze der Höri gelegenen 
Punkt des Seeufers von der seitherigen Zolllinie ab und nimmt sodann ihren Lauf in gerader Linie über 
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