Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
D.- Bundesrath hat in seiner Sitzung am 29. Mai 18384 beschlossen, daß die Karbolsäure als Denaturirungs= 
mittel für Salz fernerhin nicht mehr zugelassen werde. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 1884 in Betreff der Stempelmarken zur Entrichtung 
der statistischen Gebühr") beschlossen, 
daß, vorbehaltlich des Debits der vorhandenen Bestände, die Stempelmarken über Werthbeträge 
von 4 und 10 .X in Wegfall zu kommen haben. 
  
Die nachbezeichneten Königlich bayerischen Amtsstellen, nämlich: 
in Oberbayern 
die Rentämter Ingolstadt, Rosenheim, Traunstein und Weilheim; 
in Niederbayern 
die Rentämter Deggendorf, Passau und Straubing; 
in der Pfalz 
die Rentämter Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken; 
in der Oberpfalz und von Regensburg 
die Rentämter Amberg und Weiden; 
in Oberfranken 
das Land-Rentamt Bamberg und die Rentämter Hof und Kulmbach; 
in Mittelfranken 
die Rentämter Eich stätt und Fürth; 
in Unterfranken und Aschaffenburg 
das Land- Rentamt Aschaffenburg und die Rentämter Neustadt a.S. und Schwein- 
urt; 
in Schwaben und Neuburg 
die Rentämter Donauwörth, Kempten und Memmingen 
sind zur Abstempelung mit Stempelmarken versehener Formulare zu Schlußnoten 2c. Earifaummer 4 bes 
Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, Reichs-Gesetzbl. S. 185) in 
Mengen von weniger als 20 Stück ermächtigt worden. 
  
4. Marine kur Schiffahrt. 
Das zweite Heft des fünften Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des 
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in 
Hamburg soeben erschienen. Das Heft ist im Wege des BuMuchhandels zum Preise von 3,110 für das 
Exemplar zu beziehen. 
Berlin, den 6. Juni 1884. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
*) Vergl. Central-Blatt 1880 Seite 696. 
 
	        
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