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Zoll= und Steuer-Wesen.
D.- Bundesrath hat in seiner Sitzung am 29. Mai 18384 beschlossen, daß die Karbolsäure als Denaturirungs=
mittel für Salz fernerhin nicht mehr zugelassen werde.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 1884 in Betreff der Stempelmarken zur Entrichtung
der statistischen Gebühr") beschlossen,
daß, vorbehaltlich des Debits der vorhandenen Bestände, die Stempelmarken über Werthbeträge
von 4 und 10 .X in Wegfall zu kommen haben.
Die nachbezeichneten Königlich bayerischen Amtsstellen, nämlich:
in Oberbayern
die Rentämter Ingolstadt, Rosenheim, Traunstein und Weilheim;
in Niederbayern
die Rentämter Deggendorf, Passau und Straubing;
in der Pfalz
die Rentämter Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken;
in der Oberpfalz und von Regensburg
die Rentämter Amberg und Weiden;
in Oberfranken
das Land-Rentamt Bamberg und die Rentämter Hof und Kulmbach;
in Mittelfranken
die Rentämter Eich stätt und Fürth;
in Unterfranken und Aschaffenburg
das Land- Rentamt Aschaffenburg und die Rentämter Neustadt a.S. und Schwein-
urt;
in Schwaben und Neuburg
die Rentämter Donauwörth, Kempten und Memmingen
sind zur Abstempelung mit Stempelmarken versehener Formulare zu Schlußnoten 2c. Earifaummer 4 bes
Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, Reichs-Gesetzbl. S. 185) in
Mengen von weniger als 20 Stück ermächtigt worden.
4. Marine kur Schiffahrt.
Das zweite Heft des fünften Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in
Hamburg soeben erschienen. Das Heft ist im Wege des BuMuchhandels zum Preise von 3,110 für das
Exemplar zu beziehen.
Berlin, den 6. Juni 1884. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
*) Vergl. Central-Blatt 1880 Seite 696.