Full text : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

—  112  —

Da  es  jedoch  zweckmäßig  ist,  die  Befreiung  von  der  Krankenversicherungspflicht  auch  für  etwa  künftig
vorhandene  einstweilig  angestellte  oder  vorübergebend  beschäftigte  Lehrer  und  Lehrerinneneherdeizuführen  so  empfiehlt
es  sich  in  allen  Fällen,  einen  Beschluß  der  im  Mintstertalerlaß  näher  bezelchneten  Art  zu  fassen.

Zur  Vermeidung  von  Zweifeln  kann  der  Beschluß  vor  dem  letzten  Satze  folgendermaßen  ergänzt  werden:

Den  entgültig  angestellten  Lehrern  wird  zunächst  ihr  Gehalt  weitergezahlt,  sollte  dieses  die  Höhe  der
Regelleistungen  der  Krankenkassen  nicht  erreichen,  so  wird  das  Gehalt  für  die  Dauer  von  26  Krankheitswochen  durch
außerodentliche  Bewilligungen  (§  2  des  Gesetzes  vom  26.  Mai  1908  entsprechend  erhöht  werden.

Rummelsburs,  den  9.  März  1914.  Der  Lanudrat,  von  Trebra.

Um  häusige  Unglückfälle  während  der  konmenden  Gewitterperlocen  auf  dem  platten  Lande  abzuwenden
ist  es  nöltig,  daß  die  auf  den  Gebäuden  angebrachten  Bligabletteranlagen  einer  Prüfung  unterworfen  werden.

Der  „Allgemeine  Blitzabletter-Revisions=  Verband“  —  Siktton  Pommern  —  Birkenallee  29,  übernimmt
die  periodischen  Revifionen  der  Blitzabletteranlagen  für  den  gertugen  Pauschalsatz  von  6  Mk.  für  das  Gebäude  und
3  Mk.  für  jedes  weitere  Gebäude.

Reiseentschädigungen,  Gebühren  für  die  Atteste  werden  nicht  besonders  erhoben.

Die  Revisionen  werden  nach  den  Leitsäten  des  Bletzausschusses  des  elektrotechntschen  Vereins,  Berlin,  und
nach  den  Vorschriften  der  Pommerschen  Feuersozietät  ausgeführt.

Ich  mache  die  Kreiseingesessenen  auf  die  gemeinnütz'igen  Bestrebungen  und  Vorzüge  des  Verbandes
hierdurch  aufmerksam.  -

Rummelsburg,  den  14.  März  1914.  Der  Kreis-Feuersozietäts.  Direktor.  von  Trebra.

Die  Zentralstelle  für  Volkswohrrahrt  har  eine  von  em  Geschäftofährer  der  Handwerkskammer  zu
Düsseldorf,  Dr.  Josef  Wilden  verfaßte  Flugschrift  „Aufgaben  der  Janungen  zur  Pflege  des  Lehrlingswesens
herausgegeben,  die  dazu  bestimmt  ist,  die  Aufmerksamkeitt  der  Innungen  auf  diesen  Gegenstand  zu  lenken.  Da  die
Flugschrift  eine  sachgemäße,  nach  allen  Seiten  eingehende  Behandlung  des  Gegenstandes  enthält,  ist  ihre  Verbreitung
in  den  betelligten  Kreisen  erwünscht.  1

Ein  Exemplar  des  Flugblattes  liegt  im  hiesigen  Amtszimmer  zur  Einsichtnahme  aus.  Preis  für
1  Exemplar  40  Pfennig.

Rummelsburg,  den  10.  März  1914.  Der  Landrat,  J.  V.  Schroeter,  Kreissekretär.

Bekanntmachung.
Die  diesjährigen  Frühjahrskontrollversammlungen  im  Kreise  Rummelsburg  finden  statt:
1.  in  Bartin  (Gasthof  Dux)  am  20.  April  vormittags  9  Uhr
für  die  Ortschaften  Bartin,  Barvin,  Brünnow,  Woolanse  und  Wasseken  nebst  den  zugehörctgen  Vorwerken,  Ausbauten

  pp.
2.  in  Zuckers  (Gutshof)  am  20.  April  nachmittags  3  Uhr
für  die  Ortschaften  Darsekow,  Gumenz,  Missow,  Sellin,  Starkow,  Wobeser  und  Zuckers  nebst  den  zugehörigen
Vorwerken,  Ausbauten  pp.
3.  in  Altkolziglow  (Gasthof  Kröning)  am  21.  April  vormittags  10  Uhr
für  die  Ortschaften  Barnow,  Versin,  Reddies.  Neukolziglow,  Zettin,  Poberow,  Reinfeld  B  und  Altkolziglow,
nebst  den  zugehörigen  Vorwerken,  Ausbauten  pp.
4.  in  Barkotzen  (Gasthof  Blank)  am  21.  April  nachmittags  2  Uhr
für  die  Ortschaften  Barkotzen,  Lubben,  Altlatztg,  Lindenbusch,  Viartlum,  Ponickel,  Grünwalde,  Neufeld  mit  Charlottenthal,
  Franzdorf,  Pottack,  Seehof,  Karlswalde  und  Saaben  nebst  den  zugehöcigen  Vorwerken,  Ausbauten  pp.
5.  in  Frledrichshuld  (Gasthof  Mattick)  am  22.  April  vormittags  10  Uhr
für  die  Ortschaften  Altschäferei,  Brandheide,  Brotzen,  Frtedrichshulo,  Neuhof  Pöppelhof,  Rohr,  Treblin,  Treten,
Turzig  und  Wussowke  nebst  den  zugehörigen  Vorwerken.  Aubauten  pp6
6.  in  Waldow  Gasthof  Kautz]  am  22.  April  nachmittags  3°  Uhr
für  die  Ortschaften  Kremerbruch,  Gewiesen,  Gloddow,  Reinwasser,  Charniy,  Waldow,  Puppendorf,  Steinau  und
Wustrow  nebst  den  zugebörigen  Vorwerken,  Ausbauten  pp.  #
7.  in  Rummelsburg  IStadt]  (Gesellschaftshausl  am  23.  April  vormittags  8  Uhr
für  die  Stadt  Rummelsburg  und  den  zugehörigen  Vorwerten,  Ausbauten  pp.
S.  in  Rummelburg  LLand]  (Gesellschaftshanus)  am  23.  April  vermittags  11  Uhr
für  die  Ortschaften  Georgendorf,  Hammer,  Hanswalde,  Altschwessin,  Neuschwesstn,  Tretenwalde,  Julienhof  und
Wocknin  nebst  den  zugehörigen  Borwerken,  Ausbauten  pp.
.  in  Gr.  Volz  lam  Gutshofe)  am  23.  April  nachmittags  4  Uhr
für  die  Ortswaften  Gadgen,  Papenztn,  Tamnty,  Kl.  Belz,  Falkenhagen,  Reinfeld  R,  Heinrichsdorf.  Marienhütte
und  Gr.  Volz  nebst  den  zugehörigen  Vorwerken,  Ausbauten  pp.  ·
IanPritzig(GafthoiNmmanu)am24.Aprtlvormittagssssuhk
fürdieOrtfchaftenBiol,BdrnethskasszthtsdowB,Plötzig,Ptltzkg,Püstow,Großreetz,  Kleinreetz,  Rochow,
Selberg  B,  Großschwirsen,  Kleinschwirsen  und  Vangerin  nebst  den  zugehörtgen  Verwerken,  Ausbauten  pp.
11.  in  Varzin  (Gasthof  Wegner)  am  24.  April  nachmittags  3  Uhr
für  die  Ortschaften  Wend.-Puddiger,  Wussow,  Chorow,  Beßwitz,  Techlipp,  Seelitz  und  Barzin  nebst  den  zugehörigen
  Vorwerken,  Ausbauten  pp.