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Da es jedoch zweckmäßig ist, die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auch für etwa künftig
vorhandene einstweilig angestellte oder vorübergebend beschäftigte Lehrer und Lehrerinneneherdeizuführen so empfiehlt
es sich in allen Fällen, einen Beschluß der im Mintstertalerlaß näher bezelchneten Art zu fassen.
Zur Vermeidung von Zweifeln kann der Beschluß vor dem letzten Satze folgendermaßen ergänzt werden:
Den entgültig angestellten Lehrern wird zunächst ihr Gehalt weitergezahlt, sollte dieses die Höhe der
Regelleistungen der Krankenkassen nicht erreichen, so wird das Gehalt für die Dauer von 26 Krankheitswochen durch
außerodentliche Bewilligungen (§ 2 des Gesetzes vom 26. Mai 1908 entsprechend erhöht werden.
Rummelsburs, den 9. März 1914. Der Lanudrat, von Trebra.
Um häusige Unglückfälle während der konmenden Gewitterperlocen auf dem platten Lande abzuwenden
ist es nöltig, daß die auf den Gebäuden angebrachten Bligabletteranlagen einer Prüfung unterworfen werden.
Der „Allgemeine Blitzabletter-Revisions= Verband“ — Siktton Pommern — Birkenallee 29, übernimmt
die periodischen Revifionen der Blitzabletteranlagen für den gertugen Pauschalsatz von 6 Mk. für das Gebäude und
3 Mk. für jedes weitere Gebäude.
Reiseentschädigungen, Gebühren für die Atteste werden nicht besonders erhoben.
Die Revisionen werden nach den Leitsäten des Bletzausschusses des elektrotechntschen Vereins, Berlin, und
nach den Vorschriften der Pommerschen Feuersozietät ausgeführt.
Ich mache die Kreiseingesessenen auf die gemeinnütz'igen Bestrebungen und Vorzüge des Verbandes
hierdurch aufmerksam. -
Rummelsburg, den 14. März 1914. Der Kreis-Feuersozietäts. Direktor. von Trebra.
Die Zentralstelle für Volkswohrrahrt har eine von em Geschäftofährer der Handwerkskammer zu
Düsseldorf, Dr. Josef Wilden verfaßte Flugschrift „Aufgaben der Janungen zur Pflege des Lehrlingswesens
herausgegeben, die dazu bestimmt ist, die Aufmerksamkeitt der Innungen auf diesen Gegenstand zu lenken. Da die
Flugschrift eine sachgemäße, nach allen Seiten eingehende Behandlung des Gegenstandes enthält, ist ihre Verbreitung
in den betelligten Kreisen erwünscht. 1
Ein Exemplar des Flugblattes liegt im hiesigen Amtszimmer zur Einsichtnahme aus. Preis für
1 Exemplar 40 Pfennig.
Rummelsburg, den 10. März 1914. Der Landrat, J. V. Schroeter, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrskontrollversammlungen im Kreise Rummelsburg finden statt:
1. in Bartin (Gasthof Dux) am 20. April vormittags 9 Uhr
für die Ortschaften Bartin, Barvin, Brünnow, Woolanse und Wasseken nebst den zugehörctgen Vorwerken, Ausbauten
pp.
2. in Zuckers (Gutshof) am 20. April nachmittags 3 Uhr
für die Ortschaften Darsekow, Gumenz, Missow, Sellin, Starkow, Wobeser und Zuckers nebst den zugehörigen
Vorwerken, Ausbauten pp.
3. in Altkolziglow (Gasthof Kröning) am 21. April vormittags 10 Uhr
für die Ortschaften Barnow, Versin, Reddies. Neukolziglow, Zettin, Poberow, Reinfeld B und Altkolziglow,
nebst den zugehörigen Vorwerken, Ausbauten pp.
4. in Barkotzen (Gasthof Blank) am 21. April nachmittags 2 Uhr
für die Ortschaften Barkotzen, Lubben, Altlatztg, Lindenbusch, Viartlum, Ponickel, Grünwalde, Neufeld mit Charlottenthal,
Franzdorf, Pottack, Seehof, Karlswalde und Saaben nebst den zugehöcigen Vorwerken, Ausbauten pp.
5. in Frledrichshuld (Gasthof Mattick) am 22. April vormittags 10 Uhr
für die Ortschaften Altschäferei, Brandheide, Brotzen, Frtedrichshulo, Neuhof Pöppelhof, Rohr, Treblin, Treten,
Turzig und Wussowke nebst den zugehörigen Vorwerken. Aubauten pp6
6. in Waldow Gasthof Kautz] am 22. April nachmittags 3° Uhr
für die Ortschaften Kremerbruch, Gewiesen, Gloddow, Reinwasser, Charniy, Waldow, Puppendorf, Steinau und
Wustrow nebst den zugebörigen Vorwerken, Ausbauten pp. #
7. in Rummelsburg IStadt] (Gesellschaftshausl am 23. April vormittags 8 Uhr
für die Stadt Rummelsburg und den zugehörigen Vorwerten, Ausbauten pp.
S. in Rummelburg LLand] (Gesellschaftshanus) am 23. April vermittags 11 Uhr
für die Ortschaften Georgendorf, Hammer, Hanswalde, Altschwessin, Neuschwesstn, Tretenwalde, Julienhof und
Wocknin nebst den zugehörigen Borwerken, Ausbauten pp.
. in Gr. Volz lam Gutshofe) am 23. April nachmittags 4 Uhr
für die Ortswaften Gadgen, Papenztn, Tamnty, Kl. Belz, Falkenhagen, Reinfeld R, Heinrichsdorf. Marienhütte
und Gr. Volz nebst den zugehörigen Vorwerken, Ausbauten pp. ·
IanPritzig(GafthoiNmmanu)am24.Aprtlvormittagssssuhk
fürdieOrtfchaftenBiol,BdrnethskasszthtsdowB,Plötzig,Ptltzkg,Püstow,Großreetz, Kleinreetz, Rochow,
Selberg B, Großschwirsen, Kleinschwirsen und Vangerin nebst den zugehörtgen Verwerken, Ausbauten pp.
11. in Varzin (Gasthof Wegner) am 24. April nachmittags 3 Uhr
für die Ortschaften Wend.-Puddiger, Wussow, Chorow, Beßwitz, Techlipp, Seelitz und Barzin nebst den zugehörigen
Vorwerken, Ausbauten pp.