Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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Barometerstand in Millimetern. 
650/655/660 2 675/680/685/690/695|700|TY05 no 715|720/725/|730 % 745 750755 
Entflammungspunkte nach Graden des hunderttheiligen Thermometers. 
  
260765|770/775/|780/785 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
155 16,416,616,16,5117, 117, 317,417,617,618,018,1 18,318,5 18,218,6 19,0 19,219,4 19,5 19,119,s 
16,016,116,216,3 16,416,616,16, 5117,1117,217, 417,6 17,617,5 18,1 18,3 18,518,618,619,0 19,2119,5 19,5 19,1 19,520,020,220,4 
16,6%% 19,119,51 20,020,220,420,520,120,8 
17,017,1117,217,517,417,6 17,117, s18118,2 18,4 18,6 18,818,5 19,119,319,519,6 19,5120,0120,220,3 20, 20,220,5121,0121,221.4 
17,5/17,,72%0 
1818, 18,618,7 18,519,119,2 19,4 19,6 19,s 19,5120,1120,3120,5 20,6120,8 21,0121,221,3 21,5 121421,022,022, 2224 
1858% 
19,019119/19%0O„200, 20, 21,/22,222 22,5 22.,122.523,0123,223.4 
19,5|19,619, 19, 1120 20 20 20%12LLLDL„„„ 22% 
20,0|2010,0 323% 
20,5 20, 20 20, 0LL 2%D %3 %% 
21,0/21121½ LN1 „a „„„(2D 222% 23 1„4 „ ½%% 
21,021/,0/2121, 21,9022 225/22 22,923,1 26,0 25,225, 425,6125,125,5 
Diese Umrechnungstabelle kann durch Anfügung weiterer Horizontalreihen auch für Petroleumsorten 
mit höheren Entflammungspunkten nutzbar gemacht werden. Es ist zulässig, die Tabelle noch um 20 Hori- 
zontalreihen zu erweitern, deren letzte demnach mit der Zahl 31,5 beginnt und mit der Zahl 35, schließt. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
II. Ergänzungen und Abänderungen zu den Vorschriften der Bekanntmachung 
vom 21. Furi 1882. 
Zu §. 2 Nr. 2 g wird hinzugefügt: 
Wenn dem Prober ein Pendelzeiger beigegeben wird, so ist dieser mit dem Umhüllungs- 
mantel oder dem Wasserbehälter fest zu verbinden. 
Zu §. 3 hinter 2 b wird hinzugefügt: 
c) Die unter 1 e vorgeschriebene Prüfung der Metallbarometer soll, sofern diese nach dem 1. No- 
vember 1884 zur Einlieferung gelangen, aus ähnlichen Gründen, wie unter 2 a angegeben, nicht 
vor Ablauf von 3 Monaten nach ihrer Einlieferung in Angriff genommen werden. 
Zu §. 4 Ziffer 1 d und e:i 
Die höchsten zulässigen Abweichungen werden für d und e auf 1/0 mm (statt bisher 
0,5 mm) festgesetzt. 
Zu §. 4 Ziffer 2 wird hinzugefügt: 
Die Durchbrechungen des Drehschiebers und die entsprechenden Oeffnungen der Deckelplatte 
müssen bei derjenigen Schieberlage, bei welcher die Deckelöffnungen vollständig aufgedeckt sind, 
nachstehenden Bedingungen genügen: 
a) Die Ränder der Deckelöffnungen sollen auf die Ränder der Schieberdurchbrechungen der- 
gestalt passen, daß die ersteren über die letzteren an keiner Stelle um mehr als 0 mm 
hervorragen. « 
b) Durch seitlichen Druck auf den Knopf des Triebwerks dürfen die Ränder der Schieber- 
durchbrechungen gegen diejenigen der Deckelöffnungen um mehr als 0,, mm nicht verrückt 
werden. 
J) Bei wiederholter vollständiger Aufdeckung der Deckelöffnungen dürfen die Ränder der 
49°
	        
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