Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
i
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Fuchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. Februar 1884. W5.
1.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Tarazuschlag für 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes der
Wein und Petroleum; — Bestellung zweier Stations- Entscheidungen des Ober.- Seeamts und der Seeämter 23
Kontrolöre; — Kontrole des stehenden Gewerbebetriebes 4. Konsulat--Wesen: Todesfall; — Exequatur-Ertheilungen;
mit unbearbeiteten Tabackblättern 2c. im Grenzbezirke des — Neue Abgrenzung der russischen Konsular-Bezirke in
Hauptzollamts Norddnonn . .. Seite 21 Deutschlldddddd 23
2. Militär-Wesen: Aenderungen der Landwehr-Bezirks-Ein- 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
theilingg 22 Reichsgebteeeeee 24
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
De- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. Folgendes beschlossen:
Bei der Einfuhr von Wein, sowie von Petroleum in zum Transport dieser Flüssigkeiten eigens
eingerichteten Fahrzeugen ohne anderweitige unmittelbare Umschließung ist das zollpflichtige Ge-
wicht in der Weise zu ermitteln, daß zu dem Eigengewichte der Flüssigkeit
bei Wein 17 Preozent,
bei Petroleum 25 -
dieses Gewichts zugeschlagen werden.
Der Stations-Kontrolör, Königlich preußische Steuer-Inspektor Baer zu Lindau ist vom 1. Januar d. J.
ab von seinen bisherigen Funktionen bei den Königlich bayerischen Hauptämtern zu Augsburg, Lindau,
Memmingen und Pfronten entbunden und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich
preußischen Steuer-Inspektors Kolley den Königlich bayerischen Hauptämtern zu München, Reichenhall und
Rosenheim als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in München beigeordnet worden.
Von dem gleichen Zeitpunkt ab ist auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des
Deutschen Reichs nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich
preußische Hauptamts-Rendant Pütsch zu Creuznach den Hauptämtern zu Augsburg, Lindau, Memmingen
und Pfronten als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Lindau beigeordnet worden.
Im Grenzbezirk des Königlich preußischen Hauptzollamtes zu Nordhorn ist der stehende Gewerbebetrieb mit
unbearbeiteten Tabackblättern und Tabackstengeln nach Maßgabe der Bestimmung im §. 124 Absatz 3 des
Vereinszollgesetzes der speziellen Kontrole unterworfen worden.