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Qualitaͤt der Waaren nicht uͤbereinstimmen, oder die mit diesen Legitimations-Documenten
gar nicht, oder nur mit verdaͤchtigen, z. B. corrigirten oder veralteten Papieren
dieser Art versehen sind, so haben sie dieselben zum nächsten Zoll= oder Ober-Zolloder
Hallamte oder zum nächsten Oberamte zum Behufe der die Handhabung der Zoll-Ordnung
sichernden Einschreitungen zu führen.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung derselben in
Wirkung.
Unser Finanz-Minister ist mit der Bollziehung derselben, beziehungsweise im
Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, beauftragt.
Gegeben Stuttgart den 35. Rovember 1329.
Wilhelm.
Der Finanz= Minister:
Varnbiler.
Auf Besehl des Königs:
Der Staats-Sekretär,
Vellnagel.
:) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 25.v. M.
die katholische Pfarrei Unterböbingen, Oberamts Gmünd, dem Vikar und Pfarr-Verweser
Weiß zu Zipplingen, Oberamts Ellwangen, und
die katholische Pfarrei Schramberg, Oberamts Oberndorf, dem Camerariats-Verweser
und Pfarrer Herlikofer in Stödtlen, Oberamts Ellwangen, zu verleihen, auch
dem katholischen Pfarrer Beckler, welcher durch höchste Entschließung vom
5. Juni d. J. seinem Ansuchen gemäß von dem Dekanat und der Stadtr-Pfarrei Ravensburg
auf die Pfarrei Hofs, Oberamts Leutkirch, gnädigst verseht worden ist, die
fernere Beibehaltung des Titels und Rangs eines Dekans zu gestatten geruht.
Unter dem à#. v. M. erhielt der zur Pfarrei Mettenberg, Oberamts und Dekanats
Biberach, ernannte Vikar Leonhard Emer in Großallmerspann, die Königliche
Bestärigung. «