Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Qualitaͤt  der  Waaren  nicht  uͤbereinstimmen,  oder  die  mit  diesen  Legitimations-Documenten
  gar  nicht,  oder  nur  mit  verdaͤchtigen,  z.  B.  corrigirten  oder  veralteten  Papieren
dieser  Art  versehen  sind,  so  haben  sie  dieselben  zum  nächsten  Zoll=  oder  Ober-Zolloder
  Hallamte  oder  zum  nächsten  Oberamte  zum  Behufe  der  die  Handhabung  der  Zoll-Ordnung
  sichernden  Einschreitungen  zu  führen.

Gegenwärtige  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Bekanntmachung  derselben  in
Wirkung.

Unser  Finanz-Minister  ist  mit  der  Bollziehung  derselben,  beziehungsweise  im
Einvernehmen  mit  dem  Ministerium  des  Innern,  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart  den  35.  Rovember  1329.

Wilhelm.

Der  Finanz=  Minister:
Varnbiler.
Auf  Besehl  des  Königs:
Der  Staats-Sekretär,
Vellnagel.

:)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  25.v.  M.
die  katholische  Pfarrei  Unterböbingen,  Oberamts  Gmünd,  dem  Vikar  und  Pfarr-Verweser
  Weiß  zu  Zipplingen,  Oberamts  Ellwangen,  und

die  katholische  Pfarrei  Schramberg,  Oberamts  Oberndorf,  dem  Camerariats-Verweser
  und  Pfarrer  Herlikofer  in  Stödtlen,  Oberamts  Ellwangen,  zu  verleihen,  auch

dem  katholischen  Pfarrer  Beckler,  welcher  durch  höchste  Entschließung  vom
5.  Juni  d.  J.  seinem  Ansuchen  gemäß  von  dem  Dekanat  und  der  Stadtr-Pfarrei  Ravensburg
  auf  die  Pfarrei  Hofs,  Oberamts  Leutkirch,  gnädigst  verseht  worden  ist,  die
fernere  Beibehaltung  des  Titels  und  Rangs  eines  Dekans  zu  gestatten  geruht.

Unter  dem  à#.  v.  M.  erhielt  der  zur  Pfarrei  Mettenberg,  Oberamts  und  Dekanats
  Biberach,  ernannte  Vikar  Leonhard  Emer  in  Großallmerspann,  die  Königliche
Bestärigung.  «