Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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Lau- Waarenverzeichniß vin n g Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. infuhr. es « · «. 
Nr Einfuhr golliniss. des Bruttogewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
658.Cichorien, gebrannt (ge25p2 Frische und getrocknete (gedarrte) Cichorien — 
röstet) oder gemahlen. sind unter Nr. 337 anzuschreiben. 
659.*) Johannisbrot, auch ge-/ 255292929222 .. — 
mahlen. 
660.Nüsse, trockene, und Kastae, 25p2 SHierher gehören auch ausgeschälte trockene —- 
nien,zumGenuß; Nüsse zum Genuß, sowie gemahlene ge- 
Pinienkerne. nießbare Kastanien (Maronenmehl) ohne 
weitere Zubereitung. — Genießbare Kasta- 
nien führen im Handel auch den Namen 
„Maronen“. 
661.Obst, getrocknet 2rc., oder25p2 Hierher gehört: Obst (mit Ausnahme der — 
ohne Zucker 2c. zu- Weinbeeren und Südfrüchte), getrocknet, 
bereitet. gedarrt, gebacken, zerschnitten, gepulvert, 
in sonstiger Weise zerkleinert, oder ohne 
Zucker 2c. blos eingekocht (Mus); ein- 
gesalzenes in Fässern, Töpfen, Krügen 
und dergleichen; auch Paradiesäpfel 
(Cedratfüchte), zerschnitten und mit Meer- 
oder Salzwasser übergossen, sowie ge- 
gohrenes Obst. — Mit Zucker 2c. zu- 
bereitetes Obst fällt dagegen unter 
Nr. 657. 
662. Säfte zum Genuß aus 25P2 it Ausnahme von Mo0ot — 
Obst, Beeren und 
Rüben, uneingekocht 
oder ohne Zuckerzusatz 
eingekocht. 
663.Sämereien, Beeren und25p2 Hierher gehören: für den menschlichen Genuß 
Gartengewächse zum bestimmte Gartengewächse (Gemüse, Kraut- 
  
Genuß: getrocknet rc., 
blos eingekocht oder 
gesalzen; Schalen von 
Südfrüchten; unreife 
Pomeranzen. 
  
  
*7) In den Verkehrsnachweisungen I und II i 
Johannisbrot zur Verzollung gezogen wurde. 
  
arten, Kartoffeln, Pilze rc.), sowie der- 
gleichen Sämereien und Beeren (mit 
Ausnahme der Weinbeeren, getrockneten 
Wachholderbeeren und der Südfrüchte), 
zerschnitten, gepulvert oder sonst zerkleinert, 
getrocknet, gedarrt, gebacken, komprimirt 
oder ohne Zucker 2c. blos eingekocht, mit 
Ausnahme der in Blechbüchsen 2c. her- 
metisch verschlossenen frischen und zu- 
bereiteten Gartengewächse oder kompri- 
mirten Gemüse; ferner eingesalzene Sä- 
mereien, Beeren und Gartengewächse, 
sowie in Essig ohne jeden Zusatz von 
  
st von den Anmeldestellen der Zollsatz anzugeben, nach welchem eingeführtes
	        
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