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,.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß dam üu - Tarasatz
fende für die Nummer Pemerkungen. (in Prozenten
Ausfuhr und Durchfuhr. es ichts).
Nr zfuh chfuh golliarffe des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
Noch:
(1 228.)Brucheisen und Abfälle 6a zerbrochen oder in Folge von Abnutzung,
aller Art von Eisen, Spalten, Zersplittern 2c. zur Verwen-
nicht unter Nr. 1 ge- dung als Eisenbahnschienen ungeeignet
nannt. geworden sind.
1 229.Roheisen aller Art. 60 3333. ...
1 230.Eck= und Winkeleisen. 6b Hierher gehört auch , I, U= und Eisen. —
+ 231.Eisenbahnlaschen, Unter- 6b.......................
lagsplatten und
Schwellen, eiserne.
4232. Eisenbahnschienen. 6b Insbesondere auch Ausweichungsschienen, —
Plattschienen und Herzstücke (Kreuzungs-
stücke von Eisen bahngeleisen) aus schmied-
barem Eisen. — Herzstücke aus Eisen-
guß gehören unter Nr. 243.
1 233.Radkranzeisen; Pflug- 6b Hierher sind zu rechnen: Radkranzeisen und —
schaareneisen. Radkränze zu Eisenbahnwagen, sofern
diese vor ihrer Verwendung noch des
Abdrehens und Lochens bedürfen, sowie
Pflugschaaren roh vorgeschmiedetes
Eisen.
1234. Schmiedbares Eisen in 6b Hierher gehören: schmiedbares Eisen (Schweiß- —
Gierin Stäben, mit Einschluß eisen, Schweißstahl, Flußeisen, Flußstahl)
Nr. 241.]es faconnirten 2c., je- in Stäben, mit Einschluß des faconnir-
doch mit Ausschluß ten und des Bandeisens, auch verzinkt,
des unter Nr. 230 ge- verzinnt oder verbleit, jedoch mit Aus-
nannten. schluß des unter Nr. 230 genannten;
Luppeneisen ohne Schlacken; Roststäbe
aus schmiedbarem Eisen. — Schmied-
bares Eisen von mehr als 18 cm Breite
oder von 1 mm und darunter Stärke
ist als Platte oder Blech unter Nr. 236
bezw. 237 nachzuweisen.
1235.Luppeneisen, noch 6obL G v v v ⅞§e e e e .... —
Schlacken enthaltend; Anmerk.
Rohschienen (Mill-
bars); Ingots.
+ 236. Platten und Bleche aus 61 D. i. schmiedbares Eisen von mehr als —
schmiedbarem Eisen,
roh; auch abgeschliffene
Platten und Bleche,
sowie nur geglättetes
(dressirtes) Blech aus
schmiedbarem Eisen.
18 cm Breite oder von 1 mm und dar-
unter Stärke. — Zu einem bestimmten
erkennbaren Zwecke vorgerichtete Platten
oder Bleche, wie z. B. gelochte Platten
zu Malzdarren, durchschlagenes Eisen-
blech zu Sieben, Fenstervorsätzen r2c. find
als grobe Eisenwaaren unter Nr. 257
nachzuweisen.