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Lau- Waarenverzeichniß vinn su 8 Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Avusfuhr und Durchfuhr. es s8 «
fuh chfuh gollarife des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
+ 316. Vorstehend nicht genannte 8 Hierzu sind zu rechnen: Chinesisches Gras] 2 Bll. u. Sck.
vegetabilische Spinn- und Kunstwolle daraus; Flachsbaumwolle
stoffe. (Patentwolle, chemisch präparirter Flachs),
auch gefärbt; Waldwolle 2c.
9. Getreide und andere Erzengnisse des Landbaus.
+ 317.] Bohnen, genießbare, 9a Die unter Nr. 317, 318, 320 und 321
trockene. aufgeführten Hülsenfrüchte, im Kraut ge-
"„ trocknet aus= oder durchgehend, werden
318.Erbsen, trockene; auch 9 a unter Nr. 359 nachgewiesen. Frische
Kichererbsen und Wicken. Hülsenfrüchte als Gemüse gehren unter
Nr. 341, geschälte oder gestampfte unter
# 319. Hafer. 9 Nr. 670, unreife getrocknete Erbsen unter
Nr. 663. Auch Moorhirse (Dari, Darri,
20. Ki Z„ Durrha, Sorghum tartaricum), sowie
41 320. Hirse, rohe da Panicum (italienische Hirse) gehören
zu Nr. 320, gestampfte oder abgeschälte
1321. Linsen. 9 a Hirse zu Nr. 670. — Gemenge aus
· verschieden tarifirten Getreidearten oder
aus Getreide und anderen Erzeugnissen
+ 322. Noggen. 9a des Landbaus sind, wenn für dergleichen
Gemenge ein besonderer Zollsatz nicht,Sck
· vorhanden ist, unter derjenigen Nummer « "
323.Spelz (Dinkel, Vesen). 9 a anzuͤschreiben, welcher der mit dem höchsten
Zollsatz belegte Bestandtheil des Gemenges
angehört, sofern dieser nicht in einer für
324. Weizen. 9 a unerheblich zu erachtenden Menge vor-
handen ist. Für unerheblich gilt ein Be-
3— ; standtheil bei Gemengen aus verschieden
1 3r5. Vorsehend nicht gengrn te 5 tarifirten Getreidearten 2c., wenn das
Nr. 9 a des Zolltarifs. Gewichtdesselben nicht mehr als 10 Prozent
326. Buchwei 9b von dem Gewichte des Gemenges be—
326. Buchweizen. · trägt. Gemenge aus Getreidearten,
welbe gleichen Zollsätzen unterliegen,
« sind bei derjenigen Getreideart nachzu—
r 327. Gerste. 5b weisen, welche im Gemenge augenschein-
lich den überwiegenden Bestandtheil
328. Mais. 9b bildet.
329. Malz. 90 Malz, gebranntes, auch dergleichen gemah-
« lenes, fällt unter Nr. 645.
+ 330.Anis; Fenchel; Koriander; 9 d Hierzu gehört auch Cumin (römischer Sck
Kümmel aller Art. Kümmel), sowie Schwarzkümmel (semen # “ *
nigellae s. melanthil). — Sternanis
ist unter Nr. 634 nachzuweisen.
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