Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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Hinweisung 
  
  
Lau- Waarenverzeichniß auf die Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. . es d ichts). 
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr olltarife. es Bruttogewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
377.lasflüsse (unechte Stei- 10 1 Hierher gehören z. B. die sogenannten Glas Ffsf. u. Kst. 
ne), rohe, ohne Fas- granaten (Imitationen von Granatstei- 13 Kb. 
sung; Glas-und Email- nen); ferner Glas= und Emailwaaren in 
waaren in Verbindung Verbindung mit anderen Materialien, so- 
mit anderen Mate- weit sie dadurch nicht unter Nr. 20 des 
rialien. Zolltarifs fallen, und Zähne von Email. 
— Glassteine, auch gefärbte, welche zu 
Kleiderbesätzen und zur Anfertigung von 
Damenschmuck dienen und zu diesem 
Zwecke mit Oeffnungen zum Durchziehen 
von Fäden versehen sind, werden wie 
Glasknöpfe (Nr. 371) behandelt. 
378.Milch= und Alabasterglas, 10 f Hierher gehört auch dergleichen Milch= und 50 Fss. u. Kst. 
ungemustert, ungeschlifsAnmerk. Alabasterglas nur mit abgeschliffenen oder13 Kb. 
  
fen, unabgerieben, un- 
bemalt, ungepreßt, mit 
Ausnahme des unter 
Nr. 369 begriffenen. 
  
  
eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Rän- 
dern, oder blos mit gepreßter Schrift 
versehenes, mit Ausnahme des unter 
  
Nr. 369 begriffenen. 
II. Haare von Pferden und Menschen, sowie Waaren daraus; Federn und Borsten. 
1 379. 
(11 380. 
381. 
382. 
  
Bettfedern, rohe. 
Borsten und Borstensur- 
rogate aus Horn, Fisch- 
bein oder anderen ani- 
malischen Stoffen. 
Pferdehaare, roh, ge- 
hechelt, gesotten, ge- 
färbt, auch in Locken- 
sorm gelegt, gesponnen. 
Geflechte von Pferde- 
haaren; dergl. Gewebe, 
auch mit anderen Ge- 
spinnsten gemischt; 
Roßhaarspitzen. 
  
  
11à 
114 
11a 
11b 
  
Ungereinigte ungeschlissene Bettfedern. 
EEIEIIIIEIEIIEIIIIEIIIIIIIIIEIIIIIILEIIIEIIIIIIII 
Hierher gehören nur Pferdehaare aus der 
Mähne und dem Schweif in der in Sp. 2 
bezeichneten Beschaffenheit, ferner Oel- 
tücher und Gurte (Umschläge der Preß- 
beutel bei der Pressung von Oelsämereien) 
aus Pferdehaaren, auch in Verbindung 
mit Werg, sowie Weberlitzen aus Pferde- 
haaren. « 
Geflechte (Bänder, Schnüre, Ketten, Sieb- 
böden aus Haaren von der Mähne und 
dem Schweif des Pferdes) aus Pferde- 
haaren sind nur dann hier nachzuweisen, 
wenn sie mit anderen Gespinnstfäden — 
einschließlich der Metall-- und Glasfäden 
30 Fss. u. Kst. 
11 Kb. 
6 Bll. u. Sck. 
13 Fss. u. Kst. 
4 Bll. 
2 Sck. 
— 
  
  
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Borsften. 
20 Kst. 
7 Bll. 
22
	        
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