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Hinweisung
Lau- Waarenverzeichniß auf die Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
. . es d ichts).
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr olltarife. es Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
377.lasflüsse (unechte Stei- 10 1 Hierher gehören z. B. die sogenannten Glas Ffsf. u. Kst.
ne), rohe, ohne Fas- granaten (Imitationen von Granatstei- 13 Kb.
sung; Glas-und Email- nen); ferner Glas= und Emailwaaren in
waaren in Verbindung Verbindung mit anderen Materialien, so-
mit anderen Mate- weit sie dadurch nicht unter Nr. 20 des
rialien. Zolltarifs fallen, und Zähne von Email.
— Glassteine, auch gefärbte, welche zu
Kleiderbesätzen und zur Anfertigung von
Damenschmuck dienen und zu diesem
Zwecke mit Oeffnungen zum Durchziehen
von Fäden versehen sind, werden wie
Glasknöpfe (Nr. 371) behandelt.
378.Milch= und Alabasterglas, 10 f Hierher gehört auch dergleichen Milch= und 50 Fss. u. Kst.
ungemustert, ungeschlifsAnmerk. Alabasterglas nur mit abgeschliffenen oder13 Kb.
fen, unabgerieben, un-
bemalt, ungepreßt, mit
Ausnahme des unter
Nr. 369 begriffenen.
eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Rän-
dern, oder blos mit gepreßter Schrift
versehenes, mit Ausnahme des unter
Nr. 369 begriffenen.
II. Haare von Pferden und Menschen, sowie Waaren daraus; Federn und Borsten.
1 379.
(11 380.
381.
382.
Bettfedern, rohe.
Borsten und Borstensur-
rogate aus Horn, Fisch-
bein oder anderen ani-
malischen Stoffen.
Pferdehaare, roh, ge-
hechelt, gesotten, ge-
färbt, auch in Locken-
sorm gelegt, gesponnen.
Geflechte von Pferde-
haaren; dergl. Gewebe,
auch mit anderen Ge-
spinnsten gemischt;
Roßhaarspitzen.
11à
114
11a
11b
Ungereinigte ungeschlissene Bettfedern.
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Hierher gehören nur Pferdehaare aus der
Mähne und dem Schweif in der in Sp. 2
bezeichneten Beschaffenheit, ferner Oel-
tücher und Gurte (Umschläge der Preß-
beutel bei der Pressung von Oelsämereien)
aus Pferdehaaren, auch in Verbindung
mit Werg, sowie Weberlitzen aus Pferde-
haaren. «
Geflechte (Bänder, Schnüre, Ketten, Sieb-
böden aus Haaren von der Mähne und
dem Schweif des Pferdes) aus Pferde-
haaren sind nur dann hier nachzuweisen,
wenn sie mit anderen Gespinnstfäden —
einschließlich der Metall-- und Glasfäden
30 Fss. u. Kst.
11 Kb.
6 Bll. u. Sck.
13 Fss. u. Kst.
4 Bll.
2 Sck.
—
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Borsften.
20 Kst.
7 Bll.
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