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.. Hinweisun
Lau- Waarenverzeichniß auf die g Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. es ichts).
fuhr und Durchfuh golltarifs des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
475. Grobe Waaren aus 17ce Hierher gehören: grobe Schuhmacher-, Fss. u. Kst.
weichem Kautschuck, Sattler-, Riemer= und Täschnerwaaren,13 Koö.
unlackirt, ungefärbt, sowie andere unlackirte, ungefärbte, unl6 Bll.
unbedruckt; auch in bedruckte Waaren aus weichem (auch
Verbindung mit an-
deren Materialien.
vulkanisirtem) Kautschuck oder dergleichen
Guttapercha; alle diese Waaren auch in
Verbindung mit anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20
des Zolltarifs fallen; ferner: Kautschuck-
fäden, mit baumwollenem, leinenem oder
wollenem (gebleichtem oder gefärbtem)
Garn, oder mit Seide umflochten oder
ummickelt, sowie übersponnene Kautschuck-
fäden; Schläuche von mit Kautschuck ge-
tränkten oder überzogenen Zeugstoffen,
von Kautschuck mit Unterlagen von Zeug-
stoff (mit Ausnahme der unter Nr. 483
aufgeführten Schläuche aus Hanf 2c.);
von zwei oder mehreren durch Kautschuck
verbundenen Zeugstofflagen, in einer
Wandstärke von mehr als 4 mm; alle
diese Schläuche auch in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch
nicht unter Nr. 20 des Zolltariss fallen;
Schläuche von Hanf oder anderen vege-
tabilischen Spinnstoffen (mit Ausnahme
der Baumwolle), gebleichte oder unge-
bleichte, mit Kautschuck überzogen, getränkt
oder ausgegossen, in Verbindung mit an-
deren Materialien, soweit sie dadurch
nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen;
Piston-Packing; Platten aus weichem,
auch vulkanisirtem Kautschuck mit ein-
gewalzter grober Leinwand; ungefärbte
unbedruckte Fußdecken aus Kautschuck oder
Guttapercha, auch mit Unterlagen von
grobem Zeugstoff; Treibriemen von Kaut-
schuck oder Guttapercha mit Unterlagen
und Zwischenlagen von Gespinnstfäden
oder Zeugstoffen; gepreßte Kautschuck-
täfelchen ohne Dessins.