Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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.. inweisung 
Lau- Waarenverzeichniß bem die Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. es · t ichts). 
fuh chfuh golltarifs des Bruttogewich 
1. 23 3. 4. 5. 
  
— 
658. Cichorten, gebrannt (ge 25p2 Frische und getrocknete (gedarrte) Cichorien 
röstet) oder gemahlen. sind unter Nr. 337 anzuschreiben. 
659. In Nr. 660. 
660. Nüsse, trockene, und Kastass 25p2 Gierher gehören auch ausgeschälte trockene 
(Hierin nien, zum Genuß; Nüsse zum Genuß, gemahlenes Johannis-= 
Nr. 659.)) Johannisbrot; Pinien-= brot, sowie gemahlene genießbare Kasta- 
kerne. nien (Maronenmehl) ohne weitere Zu- 
bereitung. — Genießbare Kastanien führen 
im Handel auch den Namen „Maronen“. 
661. Obst, getrocknet 2c., oder 25p2 Hierher gehört: Obst (mit Ausnahme der 
ohne Zucker 2c. zube- Weinbeeren und Südfrüchte), getrocknet, 
reitet. gedarrt, gebacken, zerschnitten, gepulvert, 
in sonstiger Weise zerkleinert, oder ohne 
Zucker 2c. blos eingekocht (Mus); ein- 
gesalzenes in Fässern, Töpfen, Krügen 
und dergleichen; auch Paradiesäpfel 
(Cedratfrüchte), zerschnitten und mit 
Meer= oder Salzwasser übergossen, sowie 
gegohrenes Obst. — Mit Zucker 2c. zu- 
bereitetes Obst fällt dagegen unter 
Nr. 657. 16 Fss. u. Kst. 
662. Säste zum Genuß auss 25P2 Mit Ausnahme von Moßt 12 Kb. 
Obst, Beeren u. Rüben, 4 Sll 
uneingekocht oder ohne 
Zuckerzusatz eingekocht. 
663. Sämereien, Beeren und25p2 EHierher gehören: für den menschlichen Ge- 
Gartengewächse zum nuß bestimmte Gartengewächse (Gemüse, 
Genuß: getrocknet 2c., Krautarten, Kartoffeln, Pilze 2c.), sowie 
blos eingekocht oder dergleichen Sämereien und Beeren (mit 
gesalzen; Schalen von Ausnahme der Weinbeeren, getrockneten 
Südfruchten; unreife Wachholderbeeren und der Südfrüchte), 
Pomeranzen. zerschnitten, gepulvert oder sonst zer- 
kleinert, getrocknet, gedarrt, gebacken, 
komprimirt oder ohne Zucker 2c. blos ein- 
gekocht, mit Ausnahme der in Biech- 
büchsen 2c. hermetisch verschlossenen frischen 
und zubereiteten Gartengewächse oder kom- 
primirten Gemüse; ferner eingesalzene 
Söämereien, Beeren und Gartengewächse, 
sowie in Essig ohne jeden Zusatz von 
Gewürz eingelegte Gartengewächse, sofern 
sie in Fässern, Krügen, Töpfen und der- 
gleichen verpackt sind; unreife getrocknete 
Erbsen; getrocknete Erdmandeln; Senf- 
  
  
  
  
  
  
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