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.. inweisung
Lau- Waarenverzeichniß bem die Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. es · t ichts).
fuh chfuh golltarifs des Bruttogewich
1. 23 3. 4. 5.
—
658. Cichorten, gebrannt (ge 25p2 Frische und getrocknete (gedarrte) Cichorien
röstet) oder gemahlen. sind unter Nr. 337 anzuschreiben.
659. In Nr. 660.
660. Nüsse, trockene, und Kastass 25p2 Gierher gehören auch ausgeschälte trockene
(Hierin nien, zum Genuß; Nüsse zum Genuß, gemahlenes Johannis-=
Nr. 659.)) Johannisbrot; Pinien-= brot, sowie gemahlene genießbare Kasta-
kerne. nien (Maronenmehl) ohne weitere Zu-
bereitung. — Genießbare Kastanien führen
im Handel auch den Namen „Maronen“.
661. Obst, getrocknet 2c., oder 25p2 Hierher gehört: Obst (mit Ausnahme der
ohne Zucker 2c. zube- Weinbeeren und Südfrüchte), getrocknet,
reitet. gedarrt, gebacken, zerschnitten, gepulvert,
in sonstiger Weise zerkleinert, oder ohne
Zucker 2c. blos eingekocht (Mus); ein-
gesalzenes in Fässern, Töpfen, Krügen
und dergleichen; auch Paradiesäpfel
(Cedratfrüchte), zerschnitten und mit
Meer= oder Salzwasser übergossen, sowie
gegohrenes Obst. — Mit Zucker 2c. zu-
bereitetes Obst fällt dagegen unter
Nr. 657. 16 Fss. u. Kst.
662. Säste zum Genuß auss 25P2 Mit Ausnahme von Moßt 12 Kb.
Obst, Beeren u. Rüben, 4 Sll
uneingekocht oder ohne
Zuckerzusatz eingekocht.
663. Sämereien, Beeren und25p2 EHierher gehören: für den menschlichen Ge-
Gartengewächse zum nuß bestimmte Gartengewächse (Gemüse,
Genuß: getrocknet 2c., Krautarten, Kartoffeln, Pilze 2c.), sowie
blos eingekocht oder dergleichen Sämereien und Beeren (mit
gesalzen; Schalen von Ausnahme der Weinbeeren, getrockneten
Südfruchten; unreife Wachholderbeeren und der Südfrüchte),
Pomeranzen. zerschnitten, gepulvert oder sonst zer-
kleinert, getrocknet, gedarrt, gebacken,
komprimirt oder ohne Zucker 2c. blos ein-
gekocht, mit Ausnahme der in Biech-
büchsen 2c. hermetisch verschlossenen frischen
und zubereiteten Gartengewächse oder kom-
primirten Gemüse; ferner eingesalzene
Söämereien, Beeren und Gartengewächse,
sowie in Essig ohne jeden Zusatz von
Gewürz eingelegte Gartengewächse, sofern
sie in Fässern, Krügen, Töpfen und der-
gleichen verpackt sind; unreife getrocknete
Erbsen; getrocknete Erdmandeln; Senf-
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