.. Hinweisung
Lau- Waarenverzeichniß auf die Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
es
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. Zolltariss. des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
(1 1 791.Steinmetzarbeiten, grobe, 33a SEierher gehören beispielsweise: Thür= und —
ungeschliffen, mit Aus- Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestand-
nahme der Arbeiten theile, Rinnen, Röhren, Tröge, Krippen
aus Marmor oder Ala- und dergleichen, ungeschliffen, mit Aus-
baster; schwere Cement- nahme der Arbeiten aus Alabaster oder
massewaaren. Marmor; ferner schwer ins Gewicht
fallende unangestrichene, unlackirte Gegen-
stände aus Cementmasse oder mit einem
Cementüberzug versehenen Steinen (wie
Ornamente zu baulichen Zwecken, Säulen
und Säulenbestandtheile, Brunnen, Rin-
nen, Röhren, Tröge und dergleichen).
— Grobe Steinmetzarbeiten aus Alabaster
oder Marmor, sowie geschliffene aus an-
deren Steinen, fallen unter Nr. 798.
1792. Dachschiefer; rohe Schie 33b Unter Schieferplatten sind, im Gegensatz
ferplatten und roher zu Dachschiefer und Tafelschiefer, stärkere
Tafelschiefer. (dickschiefrige) Platten, welche zu Wand-
bekleidungen, Fußbodenbelägen, Tisch-
platten 2c. bearbeitet und verwendet
werden, zu verstehen. — Schieferplatten,
welche gespalten, gesägt oder durch sonstige
Bearbeitung in eine zur Verwendung ge-
eignete Form gebracht worden, oder welche
geschliffen, polirt oder emaillirt sind, ge-
hören zu den bearbeiteten Platten der
Nr. 796. Als Dachschiefer und roher
Tafelschiefer sind die aus den Blöcken
gespaltenen und demnächst (durch Bearbeil!6 Fss. u. Kst.
tung auf dem Ambos, mit der Stock-
scheere 2c.) geformten dünneren Tafeln zu
Dachbedeckungen bezw. zur Herstellung von
Schiefertafeln zu behandeln. — Durch
Schleifen, Schwärzen, Liniiren 2c. weiter
bearbeitete dergleichen Tafeln werden unter
Z Nr. 796 nachgewiesen.
793. JEchte Edelsteine und Ko-/ 330 Algs bearbeitete Edelsteine oder Korallen
—
rallen, bearbeitet; echte gelten geschliffene, geschnittene bezw. ab-
Perlen: alle diese geriebene, auch durchbohrte und nur zum
Gegenstände ohne Zweck der Verpackung, Versendung 2c.
Fassung. auf Fäden gereihte. Hierher gehören
auch Glaserdiamanten.
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: grobe Steinmetzarbeiten, ungeschliffen, mit Ausnahme der Arbeiten aus
Marmor oder Alabaster.
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