Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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Steinwaaren außer 
Verbindung mit an- 
deren Materialien oder 
nur in Verbindung mit 
Holz oder Eisen ohne 
Politur und Lack, mit 
Ausnahme der unter 
Nr. 799 und 800 
fallenden. 
  
  
bis 797, 799 und 800 begriffenen Stein- 
waaren, insbesondere: Asbestgewebe und 
mischung von anderen Spinnstoffen, so- 
wie Asbestwaaren (mit Ausschluß des 
Asbestpapiers und der Asbestpappen) 
außer Verbindung mit anderen Ma- 
terialien oder nur in Verbindung mit 
Holz oder Eisen ohne Politur und 
Lack; Bildhauerarbeit aus Steinen 
aller Art, mit Ausnahme der unter 
Nr. 596 fallenden Statuen, Büsten und 
Thierfiguren, welche wirklichen Kunst- 
werth besitzen und nicht als Fabrikwaaren 
  
Kleider aus solchen Geweben ohne Bei- 
  
anzusehen sind; Gips= und Schwefel- 
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: bloß auf einer Seite abgeschliffene Sandsteinplatten. 
.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß it in s Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
ßes : 
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. golltarifs des Bruttogewichts). 
1. 2. 3. 4. 5. 
794. Halbedelsteine und Glas- 33 Hierher gehören: bearbeitete (geschnittene, ge- 
flüsse, bearbeitet, sowie schliffene 2c.) Platten von Halbedelsteinen; 
Waaren daraus. bearbeitete (geschliffene, geschnittene) Glas- 
flüsse ohne Fassung; Waaren aus Halb- 
edelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen 
(Glasflüssen), auch in Verbindung mit 
anderen Materialien, soweit sie dadurch 
nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen. 
— Rohe Glasflüsse fallen unter Nr. 377. 
(1#795.Sandsteinplatten, ge- 33111 BB.1r...; 
" schliffen, überhaupt 
weiter bearbeitet. 
+ 796.Schieferplatten, gespalten 3341 Gierunter fallen alle durch Spalten, Sägen 
gesägt oder sonst be- oder sonstige Bearbeitung in eine zur 
arbeitet; bearbeiteter Verwendung geeignete Form gebrachten 
Tafelschiefer (Schiefer- Schieferplatten, desgleichen geschliffene, 
tafeln). polirte oder emaillirte. 
797. ISchieferstifte; Schiefer!3301 Von Schieferwaaren gehören hierher: 
tafeln in Holzrahmen; Schiefertafeln in rohen, lackirten oder 
sonstige Waaren aus polirten Holzrahmen; Schieferstifte, auch 
Schiefer, allein oder nur bemalt oder mit Papier überzogen oder 16 g 
in Verbindung mit Holz in Holz gefaßt, letzteres jedoch ohne Fss. u. Kst. 
oder Eisen ohne Poli- Politur und Lack; andere Waaren aus 
tur und Lack. Schiefer ohne Verbindung mit anderen 
Materialien oder nur in Verbindung mit 
Holz oder Eisen ohne Politur und Lack. 
798. JVorstehend nicht genannte/ 33d41 s6s5ierher gehören alle nicht unter Nr. 784 
 
	        
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