Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XIX. Band. (19)

144.  Kempetenz".  :  Verbreslen,  m  Nuslande,  vercht.

Art.  30,Th.  U  des-SGB.  zur  Führung.  der  Vorqh
  Wnxki.e.  bei  welchem  Kaßele  nrnef

hätte,  zu  ergreifen  und  an  dos  einschlägige  Gericht,
  hier,  das  Landgericht  Burgebrach,  in  dessen,
Bezirk  der  Ort  der  Ergreifung,  gehört,  abzulieferu#e.

3)  An  dieser  gesetzlichen.  Kompctenz  kann  der-Umstand
  nichts  ändern,  daß  Berchtold  zu  Ebrach  in
der  Korrektionsanstalt  sich  hefand,  indem  der
Aft.,  der  polizeilichen  Ergreifung  eines  wegen  Verbrecheus
  Verdächtigen  gemäß  Art.  19  Th.  II  des;
St  G.  in  das  Bereich  der  strafrichterlichen=  Thätigkeit
  fällt,  demnach  Berchtold  nach  dem  29.  Juli.

*)  Die  Frage,  ob  das  Wolizelkommisssarlat  Ebrach  befugt
und  verpflichtet  geiwesen  wäre,  den  Berchkold  zu  erbreisen,
  wenn  er  sich  nicht  in  ver  dorilgen  Zwangsarbellsanstalt
  besunden  bäute,  mschte  zwelfelhaft  sein,