144. Kempetenz". : Verbreslen, m Nuslande, vercht.
Art. 30,Th. U des-SGB. zur Führung. der Vorqh
Wnxki.e. bei welchem Kaßele nrnef
hätte, zu ergreifen und an dos einschlägige Gericht,
hier, das Landgericht Burgebrach, in dessen,
Bezirk der Ort der Ergreifung, gehört, abzulieferu#e.
3) An dieser gesetzlichen. Kompctenz kann der-Umstand
nichts ändern, daß Berchtold zu Ebrach in
der Korrektionsanstalt sich hefand, indem der
Aft., der polizeilichen Ergreifung eines wegen Verbrecheus
Verdächtigen gemäß Art. 19 Th. II des;
St G. in das Bereich der strafrichterlichen= Thätigkeit
fällt, demnach Berchtold nach dem 29. Juli.
*) Die Frage, ob das Wolizelkommisssarlat Ebrach befugt
und verpflichtet geiwesen wäre, den Berchkold zu erbreisen,
wenn er sich nicht in ver dorilgen Zwangsarbellsanstalt
besunden bäute, mschte zwelfelhaft sein,