Full text : Lehrbuch des Deutschen bürgerlichen Rechts. Zweiter Band. Das Sachenrecht. - Das Recht der Wertpapiere. - Das Gemeinschaftsrecht. - Das Recht der juristischen Personen. - Das Familienrecht. - Das Erbrecht. (2)

Inhaltsverzeichnis.

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8  288.  5.  Das  Rechtsverhältnis  der  Teilhaber  untereinander  476.
8  289.  6.  Die  Auflösung  der  Gemeinschaft  477.

§  290.  7.  Ausscheiden  aller,  Eintrilt  neuer  Teilhaber  479.

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291.  III.  Bie  Gesamtberechtigung  480.
l  292.  Anhang.  Rüchblich  auf  das  bisherige  Recht  482.

Sechstes  Buch.  Das  Recht  der  juristischen  Personen.
§  293.  Einleitung  484.
I.  Juristische  Personen  des  bürgerlichen  Rechts.

1.  Rechtsfähige  privatrechtliche  Vereine.
a)  Eingetragene  Vereine.

§  294.  a)  Begriff  488.
5  295.  5)  Gründung  490.
§  296.  7)  Das  Vereinsvermögen  495.
)  Die  Führung  der  Vereinsgeschäfte.
§  297.  aga)  Die  Organisation  des  Vereins  zum  Zweck  der  Geschäftsführung  497.
§  298.  590)  Die  Zuständigkeit  der  einzelnen  Vereinsorgane  502.

§  299.  e)  Die  Vereinsschulden  507.

§  300.  2)  Die  Rechtsstellung  der  einzelnen  Vereinsmitglieder  gegenüber  dem  Verein  508.
7)  Die  Auflösung  des  Vereins.

§  301.  aa)  Die  Auflösungsgründe  510.

8  302.  6#5)  Die  Wirkungen  der  Auflösung  512.

§  303.  95)  Ausscheiden  alter,  Eintritt  neuer  Vereinsmitglieder  516.

8  304.  b)  Nichteingetragene  rechtsfähige  Vereine  auf  der  Grundlage
des  bürgerlichen  Gesetzbuchs  518.

8  305.  e)  Rechtsfähige  privatrechtliche  auf  Sondergesetzen  beruhende
Vereine  519.

2.  Rechtsfähige  privatrechtliche  Stiftungen.

§  306.  a)  Die  gewöhnlichen  Stiftungen  520.

§5  307.  b)  Die  Familienstiftungen  des  preußischen  Rechts  526.

§  308.  II.  Juristische  Personen  des  öffentlichen  Rechts  527.

§  309.  Anhang.  Rüchblich  auf  das  bisherige  Recht  528.

Siebentes  Buch.  Das  Jamilienrecht.
§  310.  Eiluleitung  531.

Erster  Abschnitt.  Das  Verlöbnisrecht.
311.  532.

Zweiter  Abschnitt.  Das  Eherecht.

§  312.  I.  Begriff  der  Ehe  536.
II.  Leginn  und  Ende  der  Ehe.

I.  Die  Eheschliebung.
8  313.  a)  Die  Form  der  Eheschließung  536.
§  314.  b)  Die  materiellen  Voraussetzungen  der  Eheschließung  639.
5s  315.  c)h  Ungültige  Ehen  544.
§  316.  2.  Die  Auflösung  der  Ehe  550.