366
Seite der
Hinweisung
Laufende Has Fus Waarenverzeichniß auf die Tarasatz
statiüischen für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten des
r. aaren- des 2
Ausfuhr und Durchfuhr. Bruttogewichts).
vergei⅛ fuh chf h Zolltarifs. g ch )
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Noch:
279 Schieferplatten, welche ge-
schliffen, polirt, emaillirt, durch
Schwärzen, Liniiüren 2c. weiter
bearbeitet oder durch sonstige
Bearbeitung in eine zur Ver-
wendung geeignete Form ge-
bracht worden sind, unter
Nr. 797(Tarifnummer 33h 1. 5)
nachzuweisen.
(1I791. - Gesägte Blöcke; grobe Stein- 33 d Zu groben Steinmetzarbeiten ge- —
metzarbeiten von schlichter, hören z. B. Fensterbänke, Ge-
nicht verzierter Arbeit, mit simstheile, Plinthen vonschlich-
Ausnahme der groben ter, nicht verzierter Arbeit
Steinmetzarbeiten aus Ala- (nicht aus Alabaster oder
basteroder Marmors;schwere Marmor). — Der sogenannte
Cementmassewaaren. belgische Granit — ecossines
— petit granit — gehört
nicht zum Marmor.
792a. - In Nr. 792.
(2790a 280 Geschnittene oder gespaltene 33 Platten von mehr als 16 cm —
Platten aus Steinen aller Stärke sind als Blöcke zu be-
Art, mit Ausnahme der handeln. — Platten aus Halb-
Platten aus Halbedelstei- edelsteinen fallen unter Nr. 794
nen: ungeschliffen; auch (Tarifnummer 33 ).
Platten von Gips.
791a. - Steinmetzarbeiten, soweit sie 33f.................. —
nicht unter Tarifnummer
33 d begriffen sind: unge-
schliffen.
793. "Ol Wie bisher. 338 Wie bisher. D
794. - Bearbeitete Halbedelsteine und 3383666.
Waaren daraus, soweit sie
nicht unter Nr. 20 des
Zolltarifs fallen; Edel-
steine, nachgeahmte (Glas-
flüsse).
nahme der Platten aus Gips, Alabaster, Marmor und Halbedelsteinen.
16 Fss. u Kst.
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: gesägte Blöcke; grobe Steinmetzarbeiten von schlichter, nicht verzierter Arbeit,
mit Ausnahme der groben Steinmetzarbeiten aus Alabaster oder Marmor.
7) Hierron gehören zu den Massengütern: geschnittene oder gespaltene, ungeschliffene Platten aus Steinen aller Art, mit Aus-