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statistischen statifüschen Waarengattung. statistischen satistichen Waarengattung.
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1. 2. II 1. 2. 3.
Noch: Noch:
302 auf einen Verschiffungsplatz oder Aus 791. 303 Gesägte Blöcke; Steinmetzarbeiten,
Bahnhof ge#hren wird. grobe, ungeschliffen, mit Ausnahme
420. - —: in der Richtung der Längsachse der Arbeiten aus Alabaster oder
beschlagen oder auf anderem Wege Marmor.
als durch Bewaldrechtung vor- 791L a. - Steinmebarbeiten soweit sie nicht
earbeitet oder zerkleinert; Naben; unter Tarifnummer 33 d begriffen
Filgen und Speichen. sind, ungeschliffen.
421. - —: Faßdauben und Stabholz, nicht 792 u. 792 a. - Wie bisher zu der Nr. 792.
unter Nr. 417 fallend. 795. - Sandsteinplatten, blos auf einer
42. - —: Korbweiden und Reifenstäbe, Seite abgeschliffen.
ungeschälte; Faschinen. · 796. - Diese Nummer ist zu streichen.
423. - Nutzholz von Buxbaum, Cedern, Aus 797. - Weiter bearbeitete Schieferplatten
Kokos, Ebenholz, Mahagoni, roh und bearbeiteter Tafelschiefer.
oder einer Bearbeitung g"r unteAus 806. OD Briquettes und Torfkohlen.
Nr. 13e 1 und 2 des Zolltarifs 830. - Backsteine (gewöhnliche Mauersteine),
bezeichneten Art unterzogen. gebrannte grobe Pflastersteine
424. - Bau= und Nutzholz: in der Rich- (Klinker) und gewöhnliche Dach-
tung der Längsachse gesägt; nicht ziegel, mit Ausnahme der Falz--
gehobelte Bretter; gesägte Kant- Dachziegel, nicht glasirt.
hölzer und andere Säge= und 831. - Feuerfeste Steine.
Schnittwaaren. 832. - Röhren von Thon und gemeinem
424a. - Geschnittenes Holz von Cedern. Steinzeug, nicht feuerfest, ungla-
424 b. - Bruyere-(Erika-) Holz, roh oder · irt.
in geschnittenen Stücken; auch zu 835. - Falz-Dachziegel; Dachziegel und
Tabackpfeifenköpfen roh vorgear- Mauersteine, glasirt; nicht feuer-
beitet (ungebohrt). feste Thonfliesen; Platten aus
gemeinem Steinzeug.
784. 303 Alabaster und Marmor, roh oder 836. - Diese Nummer ist zu streichen.
blos behauen; auch gemahlen. 837. - Schmelztiegel, Muffeln, Kapseln,
790. - Andere Steine, roh oder blos be- Retorten, feuerfeste Röhren und
hauen, auch gemahlen, mit Aus- Platten.
nahme der gehauenen oder ge- 838. - Röhren von Thon und gemeinem
schnittenen Flintensteine. Steinzeug, nicht feuerfest, glasirt.
Aus 790 a. - Geschnittene oder gespaltene, unge- 839. - Töpfergeschirr, glasirt; Krüge und
schliffene Platten aus Steinen
aller Art, mit Ausnahme der
Platten aus Gips, Alabaster,
Marmor und Halbedelsteinen.
andere Gefäße aus gemeinem
Steinzeug; gemeine Ofenkacheln
und Oefen von Thon oder Fayence;
irdene Pfeifen.
D.- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. M. beschlossen, die in dem Anhang zu §. 35 der Dienst-
vorschriften vom 21. November 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs 2c., hinsichtlich der Nach-
weisung des Verkehrs mit Getreide und Mühlenfabrikaten in Mühlenlagern getroffenen Bestimmungen analog
auch für die Nachweisung des Veredelungsverkehrs mit Oelfrüchten (s. 7 Ziffer 3 a des Zolltarifgesetzes
— Reichs-Gesetzbl. S. 116 —) als maßgebend zu erklären.
Berlin, den 9. Juli 1885.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.