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Läßt sich hierdurch das Vorhandensein einer Vergoldung nicht erkennen und ist die Ver-
muthung begründet, daß eine leichte Vergoldung dennoch vorliege, so ist zu einer weiteren Prü-
sung zu schreiten.
Man faßt den zu untersuchenden Gegenstand mit einer Pinzette, spritzt ihn (mittelst
Spritzflasche) mit Alkohol und gleich hinterher mit Aether ab, legt ihn eine Minute auf Fließ=
papier und dann in ein durch Ausspülen mit Alkohol und Aether gereinigtes, trocknetes Reagenz-
glas. Je nach dem Gewicht des Stücks, welche 0,1 bis 1,5 g betragen mag, übergießt man es
mit 0,5 bis 10 cem chlorfreier Salpetersäure von 1,3 spezifischem Gewicht. Die Einwirkung der
Säure ist in der Regel sofort energisch; bleibt die Säure klar, so läßt man das Stück sich auf-
lösen, wird sie milchig, so gießt man sie sofort in ein anderes, reines trockenes Reagenzglas.
War das Stück vergoldet, so sieht man in der Flüssigkeit, besonders auf der Oberfläche
und am Boden, Goldflitterchen.
Die Reaktion ist sehr empfindlich; sie weist 1100 mg Gold auf einer Fläche von 2 cem
deutlich nach. «
Die Salpetersäure darf kein Chlor enthalten. Man prüft sie, indem man 20 cem mit
einem linsengroßen Stück echten Blattgolds etwa 10 Minnten lang schwach sieden läßt. Das
Gold darf nicht gelöst werden.
Die Stücke dürfen nicht fettig sein, da sonst das Erkennen der Goldflitter schwierig
werden kann.
Ein bedeutender Ueberschuß von Salpetersäure ist, wenn nicht schädlich, doch unzweck-
mäßig; für 1 g Substanz genügen 6 cem Stäure. v
B.
Bei anscheinend versilberten Waaren ist in der Regel die Prüfung dadurch vor-
zunehmen, daß ein Tropfen der Flüssigkeit, welche durch Mischen gleicher Gewichtstheile rothen
chromsauren Kalis mit reiner Salpetersäure 1,55 spezifischem Gewicht entsteht, auf die zu unter-
suchende Waare gebracht wird, wobei die Gegenwart von Silber nach dem vorsichtigen Abspülen
der Waare mit Wasser durch das Zurückbleiben eines braun= und blutrothen Fleckes sich
und giebt.
Bei anscheinend schwacher Versilberung ist die Untersuchung auf das Vorhandensein von
Silber in folgender Weise vorzunehmen.
Man faßt den zu untersuchenden Gegenstand mit einer Pinzette, spritzt ihn (mittelst
Spritzflasche) mit Alkohol und gleich hinterher mit Aether ab, legt ihn eine Minute auf Fließ-
papier und betupft ihn mit einem Tropfen einer etwa 1½ prozentigen Lösung von Zweifach-
Schwefelnatrium. Nach einer Einwirkung von 10 Minuten spült man den Tropfen mit Wasser
weg. Ist der Gegenstand versilbert, so hat der Tropfen einen vollen runden, stahlgrauen Fleck
hervorgebracht.
Andere weiße Metalle und Legirungen, mit Ausnahme des verquecksilberten Kupfers,
zeigen bei gleicher Behandlung diese Erscheinung nicht, es tritt höchstens am Rande des Tropfens
ein Ring auf. Das verquecksilberte Kupfer wird durch den Tropfen Schwefelnatrium schneller
gefärbt und matter schwarz als Silber.
Die Probe ist so empfindlich, daß der Fleck auch dann auftritt, wenn die Versilberung
so dünn ist, daß sie die ursprüngliche Farbe des Gegenstandes durchscheinen läßt.
Zur Bereitung des Zweifach-Schweselnatriums werden 30 g krystallisirtes Schwefel-
natrium, 10 cem Wasser und 4,2 g Schwefelblumen etwa 10 Minuten lang zum Kochen erhitzt
und nach erfolgter Lösung des Schwefels durch Nachfüllen von Wasser soweit verdünnt, daß die
Menge der Flüssigkeit 1 Liter beträgt.
Den nachbezeichneten elsaß-lothringischen Amtsstellen, nämlich den Kaiserlichen Hauptsteuerämtern zu Colmar,
Mülhausen, Straßburg i.,Els., Hagenau, Saargemünd, ferner den Kaiserlichen Hauptzollämtern
zu Metz, Altkirch, Diedenhofen, Münster, Saarburg, Schirmeck, sowie dem Keiserlichen Nebengoll-