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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Oktober 1885. 40.
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Inhalt: 1. Verficherungs-Wesen: Ausführungsvorschriften 2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Erthei-
zur Durchführung der Unfallversicherungsgesetze im Bereich lunien 478
der preußischen Heeresverwaltung; — Bekanntmachung,
betreffend die Sitze derjenigen Schiedsgerichte der Privat- 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
bahn= und der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft, sowie Reichsgebteee 478
der Reichs= und Staatsbetriebe, deren Bezirke über die
Grenzen eines Bundesstaates hinausgehen Seite 475
1. Versicherung -Wesen.
Ausführungsvorschriften
zur
Durchführung der Unfallversicherungsgesetze im Bereich der preußischen Heeresverwaltung.
Auf Grund des §. 10 des Gesetzes Über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung vom 28. Mai
1855 — Reichs-Gesetzbl. S. 159/164 — wird für den Bereich der preußischen Heeresverwaltung Folgen-
des bestimmt.
Zu 8. 1.
1. Betriebe der Heeresverwaltung im Sinne dieses Gesetzes sind nur solche, in denen bürgerliche
Arbeiter oder Arbeiterinnen beschäftigt werden.
Zu S. 2.
2. Die Befugnisse und Obliegenheiten der Ausführungsbehörden werden durch die Korps-Intendan-
turen wahrgenommen.
Der Geschäftsbereich jeder Ausführungsbehörde erstreckt sich auf alle zum Territorialbezirk des be-
treffenden Armee-Korps gehörigen Betriebe.
Zu §. 4.
3. Die Versicherungspflicht wird auch erstreckt auf alle Betriebsbeamte mit einem 2000 ¾ über-
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