Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

  
Nummer 
des 
Wahl- 
bezirks 
— 511 — 
  
Zahl Name 
Zusammensetzung der in dem Bezzichnung und 
der Wahlbezirke der Wohnort 
zu wählenden Ausführungs= des Beauftragten 
Wahlbezirke Arbeiter- behörde des 
vertreter Kriegsministeriums 
  
  
  
  
  
  
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Nach der auf Grund der Ziffer 9 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Erhebung von 
Reichsstempelabgaben (Central-Blatt S. 417), getroffenen Feststellung der betreffenden Landesregierungen werden 
an den nachstehend bezeichneten inländischen Börsen für die daselbst angegebenen Waaren Terminpreise (Tarif- 
nummer 4 B des bezeichneten Gesetzes, R.-G.-Bl. S. 179) notirt, und zwar an der Börse in 
Berlin für Weizen, Roggen, Hafer, Mais, Roggenmehl (Nr. 0 und 1 zu gleichen Theilen), Kar- 
Talshseil- Kartoffelstärke, rohes Rüböl, rohen Kartoffelspiritus und in Amerika raffinirtes 
etroleum; 
Bremen für „Nordamerikanische Baumwolle Basis miaddling nichts unter low middling“; 
Breslau für Roggen, Hafer, Rüböl und Roh-Spiritus; 
Cöln a./Rh. für Weizen, Roggen, Hafer und Rüböl; 
Danzig für Weizen, Roggen und rohen Kartoffelspiritus; 
Frankfurt a.]M. für Weizen, Roggen, Hafer und Rüböl; 
Hamburg für raffinirtes amerikanisches Petroleum und guten rohen Kartoffelspiritus; 
Königsberg i. Pr. für Roh-Spiritus; 
Leipzig für Oel und Spiritus; 
Posen für rohen Kartoffelspiritus und Roggen; 
Stettin für gelben Weizen, Roggen, Winterrübsen, rohes Rüböl und rohen Kartoffelspiritus. 
Berlin, den 30. Oktober 1885. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Burchard. 
  
E- sind ermächtigt worden: 
1. das Großherzoglich hessische Hauptsteueramt in Mainz zur Abstempelung von inländischen und 
ausländischen Werthpapieren nach den Tarifnummern 1 bis 3 des Gesetzes, betreffend die Er- 
hebung von Reichsstempelabgaben (N.-G.-Bl. für 1885 S. 179); 
2. das Fürstlich schwarzburgische Steueramt in Arnstadt zur Abstempelung von Werthpapieren 
nach der Tarifnummer 3 und von inländischen Lotterieloosen nach der Tarifnummer 5 des be- 
zeichneten Gesetzes. 
  
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern zu Hannover, Großherzoglich hessische Geheime Ober- 
Steuer-Rath Giller, ist gestorben. 
 
	        
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