15.
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B. Ausfahrt ist frei.
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis)
bei Tage:
Der obere Telegraphenarm muß
schräg rechts nach oben gerichtet sein
(unter einem Winkel von etwa
45 Grad).
bei Dunkelheit:
Die obere Signallaterne am Tele-
graphenmast zeigt nach Innen (der
Station zugekehrt) weißes Licht und
nach Außen ist dieselbe geblendet.
(Die andere Signallaterne zeigt kein
Licht.)
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage:
Beide Telegraphenarme müssen
schräg rechts nach oben gerichtet sein
(unter einem Winkel von etwa
45 Grad).
bei Dunkelheit:
Beide Signallaternen am Tele-
graphenmast zeigen nach Innen (der
Station zugekehrt) weißes Licht und
nach Außen sind dieselben geblendet.
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Die Herstellung hiervon abweichender Signale am Telegraphenmast für die Einfahrt oder die
Ausfahrt ist nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde unter Zustimmung des Reichs-
Eisenbahn-Amts im Einzelfalle zulässig.
Die Anwendung der in der Signalordnung für die Ein= und Ausfahrt vorgeschriebenen Signale
im Innern der Bahnhöfe und Haltestellen zur Abschließung einzelner Geleisgruppen ist gestattet.
Anmerkung: Wo eine Ablenkung vom durchgehenden Geleise durch optische Signale nicht kenntlich zu
machen ist, finden einflügelige Ausfahrtstelegraphen Anwendung. 55
In angemessener Entfernung vor dem Abschlußtelegraphen ist auf Erfordern der Aussichtsbehörde ein
Vorsignal aufzustellen. Dasselbe soll aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe, mit welcher
eine Laterne verbunden ist, bestehen.
Zeigt der Abschlußtelegraph das Signal
„Einfahrt ist gesperrt“,
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe und bei Dunkelheit die in derselben befindliche Laterne
mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt. Das Signal am Abschlußtelegraphen
„Einfahrt ist frei“
wird am Vorsignal dadurch kenntlich gemacht, daß die Scheibe wagerecht liegt oder parallel zur Bahn-
linie steht, und die Laterne bei Dunkelheit weißes Licht zeigt. Demgemäß ist die Bewegung des Vor-
gnale in entsprechende Abhängigkeit von der Stellung der Signalflügel am Abschlußtelegraphen zu
ringen.
c. Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt gegeben:
C. Ein zur Ein= oder Durchfahrt zugelassener Zug soll halten.
bei Tage: bei Dunkelheit:
Rechtsseitiger Telegraphenarm des Rothes Licht der Signallaterne
Perrontelegraphen wagerecht gestellt. des Perrontelegraphen.