Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Neichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postaustalten und Buchhaudlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 27. März 1885.
9) 13.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Erscheinen
des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr
18852 SESeite 73
2. Finanz-Wesen: Nachtrag zur Nachweisung über Einnahmen
des Reichs vom 1. April 1884 bis Ende Februar 1885 73
3. Haudels= und Gewerbe-Wesen: Verzeichniß der, den An-
sorderungen der Reblaus-Konvention entsprechend erklärten
Gartenbau- 2c. Anlagen in Luxemburg; — Abänderung
38 5. 29 der ärztlichen Prüsungsvorschriften vom 2. Juni
1 .,..·............. 74
4. Eisenbahn-Wesen: Abänderung des §. 50 Nr. 3 des Be-
triebs. Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands 75
5. Zoll= und Steuer-Wesen: Stempelpflichtigkeit der Spielaus-
weise bei Ausspielungen geringwerthiger Gegenstände 75
6. Justiz-Wesen: Redvidirtes Verzeichniß derjenigen Stellen,
an welche ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten
zu richten iit: 7056
7. Konsulat. Wesen: Exequatur-Ertheilung 76
8. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete. 76
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Die mittelst meiner Bekanntmachung vom 30. Januar d. J. angekündigte neue Ausgabe des Handbuchs
für das Deutsche Reich auf das Jahr 1885 ist erschienen.
Berlin, den 21. März 1885.
Der Staatssekretär des Innern.
In Vertretung: Eck.
2. Finanz= Wesen.
Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis
zum Schluß des Monats Februar 1885.)
— e
—
Bezeichnung
Einnahme
vom Beginn des #
Etatsjahres bis zum in demselben Zeit-
Einnahme Mithin im Etats-
jahre 1884/85
der Schluss des raum des Vor- a
obengenannten jahres mehr
Einnahmen. Moncat jah
4 A
Post= und Telegraphen-Verwaltung 150 758 092 144 165 692 6592 400
42777200 42 142 893 634 307
Reichseisenbahn-Verwaltung"““")
*) Die Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 2c. ist veröffentlicht im Central-Blatt für 1885 Seite 66.
**) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach
befinitiven Feststellungen angegeben.
14