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Provinz Posen. VI. Herzogthum Braunschweig.
4. Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarzbach 1Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu Braun-
zu Ostrowo bei Filehne. schweig.
. Provinz Schlesien.
45. Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu VII. Herzogthum Anhalt.
Breslau, Das Erziehungs- und Unterrichts-Institut des
6. das Pädagogium zu Niesky. Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt und
II. Königreich Bayern. die (4) lateinlosen Parallelklassen dieses
„ Instituts.
+1. Das Real-LehrInstitut von Anton Alfons
Bertololy und Valentin Trautmann zu VIII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
rankenthal (Pfalz), .
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eilhau.
breit a. Main.
III. Königreich Sachsen. IX. Freie und Hansestadt Lübeck.
1. Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs- #Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher
Anstalt von Böhme zu Dresden, von Großheim) zu Lübeck.
+2. das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und »
P. Th. Schumann (früher Gelinek-Körner- X. Freie Hansestadt Bremen.
sches Real-Institut) daselbst 1), 1Die Realschule von C. W. Debbe zu Bremen.
3..= Lehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher
Käuffer) daselbst. XI. Freie und Hansestadt Hamburg.
IV. Königreich Württemberg. T1. Die Schule des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg,
1. Die Privat-Lateinschule des Professors Warth 12." Dr. H. Bock (früher Dr. J.
zu Kornthal, G. Fischer) daselbst, ·
f2.-höhere Handelsfchule zu Stuttgart2)- +3- der Gebrüder F. und W. Glitza
3. --- Privat-Lehranstalt von Friedrich Rauscher .
p- sk4.- von F. L. Nirrnheim daselbst,
Institut Rauscher) daselbf. 15.. . bes Dr. M. Otto daselbt,
V. Großberzogthum Baden. 46. - israelitische Stiftungsschule daselbst,
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim +7. -= Talmud-Tora-Schule daselbst,
(verbunden mit der höheren Bürgerschule 118. = Raalschule der reformirten Gemeinde da-
daselbst). selbst.
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.
I. Königreich Preußen. II. Königreich Sachsen.
Rheinprovinz. 1ie höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.")
Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.)
Berlin, den 13. April 1886. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
1) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.
2) Die Verleihung der Militärberechtigung hat nur bis zum 1. Oktober 1886 Geltung.
3) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten
theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
4) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Re-
gierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1½⅛¼ jährigen) und zweiten (1 jährigen)
Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.