Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

268 
  
  
Für das 1. bis . Quartal des 
  
A. Rübenzuckersteuer. 
Von dem Soll 
  
a ofort bezw. noch kreditirt und nach 
  
2  Soll-Einnahme Ab: 
Hauptamis· Bezirk. 3 den Hpleue Steuer- Bleibt im Quartal dem Ouartal der 
gistern, einschließli — der Feststellung Anschreibung 
S. der Registerdefekte vergütung für berichtigtes ee eingezahlt bezw. 
3 und abzüglich der sausgeführten 2c. Soll rücktändig fällig geworden 
5 Rückerstattungen  für Rübenzucker Zoll (siehe Bemerkung 4/ (siehe Bemerkung 5 
hebungen auf der Titelseite)) auf der Titelseite) 
* Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. 
1 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
  
  
  
  
  
Summa A a) 
b) 
— 
a) Für die 3 
b) - 
eit vom 1. April bis 31. Juli 18. 
= 1. August 18 
# 
bis 31. März 18. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Die Summe der Spalten 6 bis 9 muß mit 
) Für die Vertheilung des Betrags der Vergütungen auf a und b ist nicht der Tag der Zahlung der letzteren 
sondern der Tag der Ausfuhr bezw. Niederlegung des Vergütungen entscheldend. Ist nich Tag Zahlung lezteren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.