Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Einsendungstermine: .. « 
für die Hebestellen an das Hauptamt Direktivbezirk: .. 
der 5. September; Hauptamtsbezirk:.. . . .. . . ... 
für die Hauptämter an das Kaiserliche Statistische Amt Hebebezirttt . .... 
der 15. September. 
Betriebs-Nachweisung 
der 
Stärkezuckerfabrikk.. in 
.. .. 1. August 18 
für das Betriebsjahr 31. Jull- — 
  
Anleitung. 
1. Die Nachweisung ist in zwei, von dem Fabrikinhaber oder dessen ermächtigten Vertreter zu vollziehenden Exemplaren 
aufzustellen, von welchen das eine bis zum 1. September des betreffenden Jahres der Steuerhebestelle des Bezirks 
einzureichen, das andere in der Fabrik zur Einsichtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ist. 
Es dient zur Nachricht, daß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der 
Behörden, zur Veröffentlichung aber nur Zusammenstellungen gelängen. 
2. Die Gewichtsmengen sind auf volle 100 kg (Doppelzentner) derart abzurunden, daß Mengen unter 50 kg un 
berücksichtigt zu lassen, Mengen von 50 kg oder darüber als 100 kg anzuschreiben sind. 
3. Hiervon abgesehen müssen die Eintragungen genau mit den Fabrikbüchern übereinstimmen. 
4. Wenn der Betrieb während des ganzen Jahres geruht hat, ist eine Fehlanzeige einzureichen. 
 
	        
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