Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  aus=Bezeichnung


der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,

 

Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten Stellen, in welchem  wenn  es  nicht  die  Behörde  Bemerkungen.

Umfange  dieselben  selbst  ist,  bei  welcher  die  Anvorbehalten
  sind.  stellung  gewünscht  wird.

25.  Garten=  und  Alleenaufseher  beim  Apanageschloß  in  —  Domänendirektion.  Zum  Theil  im  Wege

Ludwigsburg,  des  Vorrückens.
26.  * Platzmeister  }  —  Bergrath.  In   der   Regel  im Wege des Vorrückens.
  

27.  Hüttenknechte  } bei  den  Berg=,  Hüttenwerken  —  „

28.  Kohlenmesser  } und  Salinen,  —  „

29.  Magazinsdiener   }  —  „

30.  Salzpacker   }  —  „

31.  Fabrikbote  in  Weißenau.  —  Fabrikverwaltung  in  Weißenau

 

 

V.  Großherzogthum  Baden.

I.

Kanzleidiener  beim  Staatsministerium.

2.

12.
13.
14.

Staatsministerium.
|  —

Staatsministerium.

II.  Ministerium  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts.

1.   Kanzleidiener,  Hülfsdiener,  Heizer  des  Ministeriums,
der  Gerichte  und  Staatsanwaltschaften,
2.   Oberpedellen,  Pedellen,  Kanzlei=,  Kassen=,  Bibliothek=,
Instituts=  und  Hausdiener  der  Hochschulen,
3.   Kanzleidiener  des  Oberschulraths,

4.   Schuldiener  der  Gymnasien,  Progymnasien  und
Lehrerseminarien,

5.   Diener  der  Turnlehrerbildungsanstalt  und  der  Baugewerkschule,


6.   Diener  der  Kunstschule,  Alterthumshalle,  des  Mineralienkabinets,
  der  Hof=  und  Landesbibliothek  und
Portier  des  Sammlungengebäudes,

7.   Kopisten  und  Diurnisten  des  Ministeriums,  der  Gerichte
  und  Staatsanwaltschaften,

8.   Kopisten  und  Diurnisten  des  Oberschulraths,
9.   Kanzleigehülfen  des  Ministeriums,

10.
11.

10.   Kanzleigehülfen  des  Oberschulraths,
11.   Fecht=  und  Reitlehrer,

12.   Hülfsgefangenwärter,

13.   *† Gefangenwärter,

14.   † Hülfsaufseher  und  *† Aufseher  (einschließlich  der
sogenannten  *† Werkaufseher),  wobei  die  bestandene
Aufseherprüfung  nur  ein  Anrecht  auf  Stellen  der
Gewerbegattung  giebt,  für  welche  sie  bestanden  ist,

15.   † Gerichtsvollzieher,
16.

16.   † Incipienten  der

  Gerichte

und  Staatsanwalt=schaften,

—

zu  zwei  Dritteln.

„

„

zur  Hälfte.

 

Ministerium  der  Justiz,  des
Kultus  und  Unterrichts.

„

Oberschulrath.

„

„

Ministerium  der  Justiz,  des
Kultus  und  Unterrichts.

Verwaltungshof.

Oberschulrath.

Verwaltungshof.

Oberschulrath.

Ministerium  der  Justiz,  des
Kultus  und  Unterrichts.

„

Centralstrafanstaltsverwaltungen.


Ministerium  der  Justiz,  des
Kultus  und  Unterrichts.
Verwaltungshof.

 

 

 

Diejenigen  Stellen
für  welche  die  Befähigung
  durch
Ablegung  einer
Prüfung  nachzuweisen
  ist,  sind
mit  einem   †  bezeichnet.