Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
XlI. BDerzogthum Braunschweig. 
J. 
Bei sümmtlichen Behörden, 
mit Ausnahme des Herzogl. Staatsministeriums rücksichtlich der unter a. bezeichneten Stellen. 
Aa. 
Kanzlisten, 
Kanzleigehülfen, 
Remunerirte und Lohnschreiber, denen nicht ledig- 
lich die Besorgung des Schreibwerks und der mit 
demselben zusammenhängenden Dienstverrichtungen 
obliegt, 
Lohnschreiber, welchen nur die Besorgung des Schreib- 
werks obliegt. 
b. 
Pedellen, 
Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter), 
Boten, 
Diener, 
Portiers, 
Heizer, 
Wächter. 
II. 
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften: 
Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsdiener, 
Gefangenenwärter bei den Amtzgerichten. 
2. Bei den Strafanstalten: 
Anstaltsinspektor, 
Rendanten, 
Assistenten der Rendanten, 
Oberaufseher, 
Gefangenenaufseher, 
Hausvater (beim Arbeitshause). 
1. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Bei der Justizverwaltung. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
n 
Herzogliches Statistisches Bü- 
reau, Centralstelle für Be- 
werbungen um Militäran= 
wärterstellen, zu Braun- 
schweig. 
  
  
  
4 
  
1. Unter den all- 
gemeinen Begriff 
„Kanzlisten“ fal- 
len bei den unter 
II. 1 genannten 
Behörden auch 
die neben den 
Gerichtsschreibern. 
mit Gerichtsschrei- 
ber- und Rezi- 
straturgeschäften 
betrauten, des- 
gleichen die bei 
den Staatsan- 
waltschaften die 
Registratur be- 
sorgenden Be- 
amten. 
2. Die Bewerber 
um die Stellen 
unter I. a. bei den 
nachstehend unter 
III. bezeichneten 
Behörden und 
Verwaltungen 
baben als ge- 
ringstes Maß der 
erworbenen Schul. 
bildung die Be- 
fähigung um 
einjährig frei- 
willigen Militär- 
dienst nachzuwei- 
sen. 
Gerichtsvollzieher= 
stellen können be- 
stehender Bestim- 
mung gemäß nur 
an solche Bewer- 
ber verliehen wer- 
den, welche zuvor 
auf eigene Kosten 
einen sechsmona- 
tigen Vorberei- 
tungsdienst zurück. 
gelegt und eine 
Prüfung bestan- 
den haben. 
III. Bei den Herzogl. Finanzbehörden, einschließlich der Kassenverwaltung, bei Herzogl. Bauverwaltung und bei Herzogl. 
Tandes-Oekonomiekommission. 
Revisionsgehülfen, 
Kassenschreiber, 
Kreiskassenexekutoren, 
Steuereinnehmer, 
Steueraufseher, 
Waagemeister, 
mindestens zur Hälste. 
iiee zu zwei 
Dritteln. 
  
Herzogliches Statistisches Bü- 
reau, Centralstelle für Be- 
werbungen um Militäran= 
wärterstellen, zu Braun- 
schweig. 
  
  
47* 
1. Für die Revi- 
sionsgehülfen und 
Kassenschreiber 
ilt die unter I. 
ür das Kanzlei- 
personal bei den 
Finanzbehörden 
gemachte Bemer- 
kung.
	        
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