— 275
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
XlI. BDerzogthum Braunschweig.
J.
Bei sümmtlichen Behörden,
mit Ausnahme des Herzogl. Staatsministeriums rücksichtlich der unter a. bezeichneten Stellen.
Aa.
Kanzlisten,
Kanzleigehülfen,
Remunerirte und Lohnschreiber, denen nicht ledig-
lich die Besorgung des Schreibwerks und der mit
demselben zusammenhängenden Dienstverrichtungen
obliegt,
Lohnschreiber, welchen nur die Besorgung des Schreib-
werks obliegt.
b.
Pedellen,
Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter),
Boten,
Diener,
Portiers,
Heizer,
Wächter.
II.
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften:
Gerichtsvollzieher,
Gerichtsdiener,
Gefangenenwärter bei den Amtzgerichten.
2. Bei den Strafanstalten:
Anstaltsinspektor,
Rendanten,
Assistenten der Rendanten,
Oberaufseher,
Gefangenenaufseher,
Hausvater (beim Arbeitshause).
1.
mindestens zur Hälfte.
Bei der Justizverwaltung.
mindestens zur Hälfte.
mindestens zur Hälfte.
n
Herzogliches Statistisches Bü-
reau, Centralstelle für Be-
werbungen um Militäran=
wärterstellen, zu Braun-
schweig.
4
1. Unter den all-
gemeinen Begriff
„Kanzlisten“ fal-
len bei den unter
II. 1 genannten
Behörden auch
die neben den
Gerichtsschreibern.
mit Gerichtsschrei-
ber- und Rezi-
straturgeschäften
betrauten, des-
gleichen die bei
den Staatsan-
waltschaften die
Registratur be-
sorgenden Be-
amten.
2. Die Bewerber
um die Stellen
unter I. a. bei den
nachstehend unter
III. bezeichneten
Behörden und
Verwaltungen
baben als ge-
ringstes Maß der
erworbenen Schul.
bildung die Be-
fähigung um
einjährig frei-
willigen Militär-
dienst nachzuwei-
sen.
Gerichtsvollzieher=
stellen können be-
stehender Bestim-
mung gemäß nur
an solche Bewer-
ber verliehen wer-
den, welche zuvor
auf eigene Kosten
einen sechsmona-
tigen Vorberei-
tungsdienst zurück.
gelegt und eine
Prüfung bestan-
den haben.
III. Bei den Herzogl. Finanzbehörden, einschließlich der Kassenverwaltung, bei Herzogl. Bauverwaltung und bei Herzogl.
Tandes-Oekonomiekommission.
Revisionsgehülfen,
Kassenschreiber,
Kreiskassenexekutoren,
Steuereinnehmer,
Steueraufseher,
Waagemeister,
mindestens zur Hälste.
iiee zu zwei
Dritteln.
Herzogliches Statistisches Bü-
reau, Centralstelle für Be-
werbungen um Militäran=
wärterstellen, zu Braun-
schweig.
47*
1. Für die Revi-
sionsgehülfen und
Kassenschreiber
ilt die unter I.
ür das Kanzlei-
personal bei den
Finanzbehörden
gemachte Bemer-
kung.